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Übersicht über die wichtigsten Beitrags-, Gebühren- und Steuersätze

Weitere Informationen erhalten Sie bei

Frau Rebecca Wein
Fachbedienstete für das Finanzwesen

Telefon: 07157 1291-30
Telefax: 07157 1291-17
Mail: rebecca.wein@steinenbronn.de

Vergnügungssteuersatzung

Erschließungsbeitragssatzung

95 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes nach maßgeglichen Geschossflächen x GFL

Gewerbesteuer

360 v. H. der Steuermessbeträge

Grundsteuer

Grundsteuer A: 360  v. H. der Steuermessbeträge
Grundsteuer B: 360  v. H. der Steuermessbeträge

Hundesteuer

Anzahl Hunde Gebühren
1. Hund 132,00 €
2. Hund + jeder weitere Hund 264,00 €
Zwingersteuer bei 5 Hunden 264,00 €
Zwingersteuer ab 5 Hunden 264,00 €
Anzahl Kampfhunde Gebühr
1. Kampfhund 792,00 €
jeder weitere Hund 1.584,00 €

Kinderbetreuungsangebote (Kindergartenbeitrag, Kinderkrippenbeiträge, Schulkindbetreuungsbeiträge)

Förderung von Kleinkindern unter 3 Jahre in der Tagespflege

Weihnachtsmarktgebühren

Anpassung der Weihnachtsmarktgebühren
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.10.2017 eine Anpassung der Weihnachtsmarktgebühren beschlossen.
Folgende Gebühren gelten ab dem Weihnachtsmarkt 2017 (74,8 KiB).

Abwassersatzung

SATZUNG über die Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung AbwS) (512,7 KiB)

Abwassergebühr:
- Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,64 €/m³
- Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,35 €/m²

Abwasserbeitrag:10,85 €/qm Geschossfläche

Wasserversorgungssatzung

SATZUNG zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlange und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) (424,1 KiB)

Wasserzins: 2,05 €/m³ netto zzgl. 7% MwSt.
Wasserversorgungsbeitrag: 6,51 €/qm Geschoßfläche

Messgebühr:
wird nach der Zählergröße gestaffelt, die beträgt bei Wasserzähler mit einer Nenngröße vom Nenndurchfluss
cbm/h = €/Monat
bis 6 0,67
bis 10 0,72
bis 15 1,56
bis 25 9,30
bis 40 11,53
bis 60 15,21

Entsorgungssatzung

SATZUNG zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) (627,4 KiB)

ABFUHRGEBÜHREN:

bis 3 m³
-Kleinkläranlagen 89,80 €/m³
-geschlossene Gruben 41,85 €/m³

ab 3 m³
-Kleinkläranlagen 89,80 €/m³
-geschlossene Gruben 34,25 €/m³

Gebührenordnung für die Benutzung des Bürgerhaus, der Sandäckerhalle und der Grundschule

Hier (168,4 KiB) können Sie sich die Gebührenordnung für die Benutzung des Bürgerhauses, der Räume und der Turnhalle der Grunschule sowie der Sandäckerhalle samt
Außensportanlagen ansehen.