Sie sind hier:: Startseite / Verwaltung & Info

Baustellen & Verkehr

Vollsperrung in der Petersäckerstraße vor Hausnummer 5 vom 19.09.2023 bis 29.09.2023

Aufgrund von Tiefbauarbeiten durch Erneuerung von Wasseranschlüssen wird in der Petersäckerstraße im Zeitraum

von Dienstag, 19. September 2023 bis Freitag, 29. September 2023

eine Vollsperrung der Fahrbahn eingerichtet.

Eine Umleitung wird eingerichtet, die Zufahrt zur Friedrichstraße wird gewährleistet.

Die betroffenen Anwohner erhalten rechtzeitig vom zuständigen Bauleiter eine schriftliche Information hinsichtlich des Zugangs zu den Grundstücken und zur Abholung der Mülltonnen durch den Abfallwirtschaftsbetrieb.


Wir bitten die Verkehrsteilnehmer für die unvermeidbare Sperrung um Verständnis.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Verlängerung der Kanalsanierungsarbeiten in der Rohrer Straße und in der Hohewartstraße

Im Rahmen von Kanalsanierungsarbeiten sind in der Rohrer Straße und in der Hohewartstraße seit Mittwoch, 23. August 2023 verschiedene Halteverbotszonen eingerichtet.

Wir bitten um Beachtung, dass die aktuellen Kanalsanierungsarbeiten aufgrund unvorhergesehener Verzögerungen nicht wie geplant zum Donnerstag, 14. September 2023 abgeschlossen werden können.

Daher muss die Einrichtung der Halteverbotszonenbis einschließlich Freitag, 29. September 2023 verlängert werden.


Wir bitten alle betroffenen Anlieger und Verkehrsteilnehmer freundlich um Beachtung sowie um Verständnis für die Maßnahme und die damit verbundenen Beeinträchtigungen.

Ihre Gemeindeverwaltung

Der Glasfaserausbau zusammen mit der Telekom in Steinenbronn geht weiter!

Die Tiefbauarbeiten zur Verlegung des Glasfasernetzes werden voraussichtlich bis Ende Juli 2023 andauern.

Sie wohnen

  • im Schönbuchweg: Hausnummer 6 bis 18
  • in der Kegelsklingstraße: Hausnummer 1 bis 14
  • in der Birkacher Straße: Hausnummer 1 bis 37
  • im Amselweg: Hausnummer 2 bis 16
  • im Drosselweg: Hausnummer 4 bis 8
  • im Meisenweg: Hausnummer 1 bis 7
  • im Finkenweg: Hausnummer 1 bis 6
  • in der Stuttgarter Straße: 84 bis 90

dann profitieren Sie vom Glasfaserausbau zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie und machen Sie Gebrauch vom KOSTENLOSEN ANSCHLUSS durch die Telekom auch OHNE VERTRAGSBINDUNG.

Die Arbeiten im o.g. Ausbaugebiet erfolgen abschnittsweise konventionell im offenen Graben, wofür zeitweise eine Vollsperrung der Straße notwendig sein wird. Umleitungen werden eingerichtet. Anwohner*innen im Bereich der Baustellen werden rechtzeitig von der ausführenden Tiefbaufirma informiert.

Die Telekom bittet freundlich um Verständnis für die entstehenden Beeinträchtigungen. 

Für alle Interessierten besteht weiterhin die Möglichkeit, sich an das moderne Glasfasernetz in den genannten Gebieten anschließen zu lassen. 

Informationen zum Glasfaserausbau erhalten Sie persönlich im Telekom-Shop Sindelfingen (im Breuningerland), Tilsiter Str. 15 in 71065 Sindelfingen oder unter der kostenlosen Hotline 0800 2266100. Es besteht zudem die Möglichkeit, sich als Interessent*in registrieren zu lassen. Auch unter www.telekom.de/glasfaser erhalten Sie online Antworten auf Ihre Fragen zum Internet-Anschluss mit Glasfaser-Technik. 

Wir bitten alle Betroffenen freundlich um Verständnis für die Baumaßnahme und informieren Sie weiterhin über das Amtsblatt und über unsere Homepage.

Ihre Gemeindeverwaltung

Wichtige Informationen

45. Steinenbronner Weihnachtsmarkt

Anmeldung und Informationen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Der Weihnachtsmarkt 2022 mit vorweihnachtlicher und gemütlicher Atmosphäre war ein voller Erfolg. Aus diesem Grund, freuen wir uns bereits heute auf eine Fortsetzung dieser schönen Tradition in diesem Jahr.

Teilnehmen können alle Privatpersonen, Vereine, öffentlichen Einrichtungen aus Steinenbronn und örtliche Gewerbetreibende, die kunsthandwerkliche Produkte herstellen (Produkte in eigenständiger, handwerklicher Arbeit und nach eigenen Entwürfen gefertigte Unikate).

Es werden nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen, die sich schriftlich mit dem dafür zur Verfügung gestellten Anmeldeformular (127,2 KiB) fristgerecht bis zum 09.10.2023 anmelden. Über die Zulassung entscheidet die Gemeinde Steinenbronn.

Für Informationen zum Termin, zum Ort und den Rahmenbedingungen des Weihnachtsmarktes (163,3 KiB) klicken Sie bitte hier (163,3 KiB).

Sie möchten sich zum 45. Steinenbronner Weihnachtsmarkt anmelden?Hier (127,2 KiB) finden Sie das dazugehörige Anmeldeformular. (127,2 KiB)

Landesentwicklungsplan: Bürgerinnen und Bürger aus Steinenbronn können mitgestalten

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen beteiligt landesweit 400 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger an der Erarbeitung des neuen Landesentwicklungsplans. Auch Steinenbronner Bürgerinnen und Bürger werden eingeladen.

Baden-Württembergs Landesregierung hat beschlossen, den rund 20 Jahre alten Landesentwicklungsplan (LEP) neu zu schreiben.

Der LEP dient als Gesamtkonzept für die räumliche Entwicklung und ist der Rahmen für alle räumlichen Planungen im Land – bis hin zu den örtlichen Bebauungsplänen. 
 
Wie viel Raum brauchen wir für Erholung, fürs Wohnen, fürs Wirtschaften? Wie sind wir im Krankheitsfall versorgt? Und ganz grundsätzlich: Wie wollen wir in der Stadt und auf dem Land in Zukunft leben? Auf diese und weitere Fragen sucht das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mit dem neuen Landesentwicklungsplan Antworten. Dabei möchte es auch die Sichtweisen von 400 zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern kennen und bestmöglich berücksichtigen.
 
Steinenbronn ist eine von rund 100 Fokusgemeinden, deren Melderegister für die Zufallsauswahl herangezogen werden. Die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger erhalten ab Mitte September eine persönliche Einladung der Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, zum Bürgerdialog. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. Alle Interessierten, die keine Einladung erhalten, können sich zu einem späteren Zeitpunkt mit ihren Anliegen online über www.landesentwicklung-bw.de in den Planungsprozess einbringen.
 
„Ich finde es gut, dass die Steinenbronner Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit bekommen, aktiv an diesem wichtigen Prozess mitzuwirken“, sagt Bürgermeister Ronny Habakuk. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen freut sich auf eine rege Beteiligung.
 
Weitere Informationen: landesentwicklung-bw.de

Markierte Obstbäume zum Abernten freigegeben.

Auf der Gemarkung Steinenbronn gibt es eine Vielzahl von Obstbäumen, – sowohl im Eigentum der Gemeinde stehende als auch solche von Privatpersonen – die jährlich viele Früchte tragen, jedoch leider nicht abgeerntet werden.
 
Daher werden wie im letzten Jahr markierte Gemeindeobstbäume, die bisher nicht abgeerntet wurden, zur Ernte für jedermann freigegeben. Gekennzeichnet werden die freigegebenen Bäume mit einem gelb-orangenen Markierungsband, das mit dem Gemeindesiegel versehen ist.
 
Die Gemeindeobstbäume befinden sich auf folgenden öffentlichen Flächen: auf der Streuobstwiese Petersäcker (Alter Sportplatz), am Feldweg in Richtung Wildsaubar in der Sindelfinger Straße (linke Seite), auf dem Feldweg an der Max-Eyth-Straße, im Bereich “Solwiesen” Richtung Hof Allmend, an der Wendeplatte im Weiler Weg, im Steinenbergweg und im Waldenbucher Weg.
 
Für Privateigentümer*innen von Obstbäumen, die diese bisher nicht abgeerntet haben, besteht ebenfalls die Möglichkeit, diese Bäume zu kennzeichnen. Ab sofort können die Markierungsbänder aus gelb-orangenem Krepppapier im Ordnungsamt, Zimmer 006 oder an der Infotheke im EG des Rathauses, Stuttgarter Straße 5, 71144 Steinenbronn kostenlos abgeholt werden.
 
Die Bänder werden um den Baum gebunden und sind aus reißfestem Papier, das mit der Zeit von selbst verrottet. Dass bei der Ernte pfleglich mit dem Baum umgegangen wird und das Ganze auf eigene Gefahr erfolgt, versteht sich von selbst.
 
Das Landratsamt Böblingen informiert zusätzlich, dass sich „Stücklesbesitzer“ selbstverständlich gern auch an die Fachberatungsstelle wenden können, um die „Ernte-Bendl“ zu erhalten. (Kontakt: Helmut Ohngemach, E-Mail: h.ohngemach@lrabb.de, Tel. 07031 663-2381).
 
Das Ganze ist eine Aktion des Landkreises, mit der die Verwertung des Streuobstes gefördert werden soll. Bäume, die mit dem Band gekennzeichnet sind, dürfen kostenlos abgeerntet werden. Eine andere Möglichkeit, Obstbäume oder ganze Obstwiesen zur Ernte anzubieten, ist die Streuobstwiesenbörse Böblingen, www.streuobstwiesenboerse.de. Hier können kostenlos Angebote oder auch Gesuche eingestellt werden.

Wilder Müll

Abfallsäcke, Kleidungsstücke, Sperrmüll, Elektrogeräte und andere unbrauchbaren Dinge – immer wieder kommt es im Landkreis Böblingen zu illegal entsorgten Abfällen am Straßenrand, an Feld- und Waldwegen, auf Wiesen und im Wald.
 
Wilder Müll lässt unser Ortsbild ungepflegt erscheinen und stört Bürgerinnen und Bürger, die ein idyllisches Umfeld genießen möchten oder Anwohner einer vom Müll verunstalteten Fläche sind. Wilder Müll schadet unserer Umgebung und stellt durch die Verschmutzung von Wiesen, Wäldern, Flüssen und Bächen eine Gefahr für Menschen und Tiere dar.
 
Die Gemeinde Steinenbronn weist daher eindringlich darauf hin: Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig illegal entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
 
Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einer hohen Geldstrafe belangt werden. In besonders schweren Fällen können sogar mehrere Jahre Haft drohen. 
 
Das Gleiche gilt im Übrigen auch für privaten Hausmüll, der rechtswidrig in öffentlichen Abfallbehältern oder Papierkörben entsorgt wird. Durch die im Hausmüll zwangsläufig enthalten Speisereste können Schädlinge und unter anderem auch Ratten angelockt werden.
 
Um zukünftig wirksam gegen wilden Müll vorgehen zu können, hoffen wir auf die tatkräftige Mithilfe aufmerksamer Bürgerinnen und Bürger. Wer wilden Müll entdeckt und den Verursacher auf frischer Tat ertappt, kann das dem Ordnungsamt unter der Telefon-Nummer 07157 1291-22 oder unter der Mailadresse ordnungsamt@steinenbronn.de melden. Oder Sie wenden sich mit Ihren Hinweisen direkt an den Polizeiposten Waldenbuch (Telefon-Nummer 07157 526990).
 
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten des Amts für Vermessung und Flurneuordnung im Gewann Maiermahd und Neue Wiesen

Das Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, ist seit dem 03.08.2023 wegen der Durchführung von Vermessungsarbeiten im Rahmen einer beantragten Grenzfeststellung vor Ort.

Hierzu müssen die Mitarbeiter die Flurstücke betreten, vorhandene Vermessungs- und Grenzzeichen aufdecken, beantragte Abmarkungsmängel beheben, neue Grenzpunkte abmarken und eventuell temporäre Vermessungszeichen einbringen. Eingebrachte Vermessungs- und Grenzzeichen sind zu beachten und dürfen nicht entfernt werden.
 
Betroffen sind die Flurstücke 667, 669, 674, 675, 676, 677, 678, 681/1, 681/2, 684, 685, 703, 883, 897/1, 899, 900, 902, 903, 904, 905/1, 905/2, 905/3, 906, 907, 908, 909, 910, 911, 912, 913, 914, 915, 916, 917, 918, 919, 920, 921, 922/1, 922/2, 923, 924, 925, 928, 933, 937, 938, 1007. Diese Arbeiten sind gebührenfrei.
 
Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) vom 01.07.2004 (GBl. S. 469, 509) in der geltenden Fassung.
 
Die Mitarbeiter vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung dürfen die Flurstücke zur Durchführung von Vermessungsarbeiten betreten (§ 17 VermG).
 
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel. 07031/663-5103.
 
Landratsamt Böblingen, den 12.08.2023
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
 
gez. Sprenger 
Sachgebietsleiterin Vermessung