Bodenrichtwerte
Bekanntmachung des Gutachterausschusses
Ermittlung der Richtwerte für das Berichtsjahr 2017/2018 nach § 196 BauGB i.V.m. § 12 der Gutachterausschussverordnung vom 11.12.1989 für den Bereich der Gemeinde Steinenbronn.
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Steinenbronn hat in seiner Sitzung am 14.01.2020 folgende Richtwerte festgelegt:
erschließungsbeitragsfrei baureifes Land
von bis
(in Euro)
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Wohnbauflächen 350 530
Gemischte Bauflächen 350 430
Gewerbegebietsfläche 200
Sondergebiete 20 50
(Gartenhausgebiet, Wochenendhausgebiet)
Außenbereich
- Ackerland 4,50
- Wiesen 3,00
Erläuterung:
Baureifes Land im Sinne dieser Aufgliederung sind bebaubare Flächen, die in ortsüblicher Weise ausreichend erschlossen sind.
Die Richtwerte werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Richtwerte sind in der hinterlegten Bodenrichtwertkarte dargestellt und können hier (2,32 MiB)abgerufen werden.
gez. Theodor Henne
Stellv. Vorsitzender des Gutachterausschusses
Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Wolfgang Bohn, unter der Telefonnummer 07157 1291-20 oder unter wolfgang.bohn@steinenbronn.de.