Informationen aus dem Ordnungsamt
Verbesserte Schülerbeförderung
Änderung im Busfahrplan der Linien 826 und 826A nach Leinfelden und Echterdingen ab 11.12.2022
Um der Anzahl der Schülerfahrten in Richtung Leinfelden und Echterdingen zukünftig besser gerecht zu werden, wird die Linienführung der beiden Buslinien 826 und 826A ab Sonntag, 11. Dezember 2022, wie folgt angepasst:
Linie 826A
Die morgendlichen Busabfahrten werden zeitlich näher zusammengelegt. Damit soll eine bessere Verteilung der Schüler auf die einzelnen Busse erreicht werden. Zudem werden die Linienführungen einzelner Kurse geändert. Die Busse nehmen auf unterschiedlichen Routen die Schüler auf. Dadurch wird automatisch eine Fahrgastlenkung auf alle verfügbaren Busse erreicht.
Linie 826
Die Busabfahrten sowohl von Leinfelden als auch von Echterdingen werden nach Schulende, nach der 5. und 6. Unterrichtsstunde, auf die geänderten Bedürfnisse entsprechend angepasst.
Die genannten Änderungen treten zum Busfahrplanwechsel am Sonntag, 11.12.2022 in Kraft.
Die beiden neuen Busfahrpläne der Linien 826 und 826A und können in Kürze unter www.vvs.de abgerufen werden.
Heckenrückschnitt
Immer wieder müssen wir feststellen, dass Hecken, Bäume oder Sträucher in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Aus aktuellem Anlass bitten wir alle Grundstückseigentümer um Überprüfung ihrer Anpflanzungen gemäß dieses Informationsblattes (73 KiB).
Ihre Gemeindeverwaltung
Empfehlung zum Vorgehen bei nächtlichen Ruhestörungen
Kommt es zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr zu einer Störung der Nachtruhe im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes, empfiehlt die Gemeindeverwaltung folgendes Vorgehen:
Wenn ein klärendes Gespräch, z. B. unter Nachbarn, keine Veränderung im Verhalten des Ruhestörers bewirkt, sollte die Polizei verständigt werden, um die Nachtruhe wieder herzustellen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger aus Steinenbronn können sich an den Polizeiposten Waldenbuch (Tel. 07157-52699-0) oder das Polizeirevier Böblingen (Tel. 07031-132500) wenden.
Ihre Gemeindeverwaltung
Informationen zu Drohnenflügen
Am 7. April 2017 ist die neue Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten (sog. Drohnen) in Kraft getreten. Eine Drohne ist ein unbemanntes Luftfahrzeug, welches vom Boden durch einen Computer oder über eine Fernsteuerung betrieben und navigiert werden kann. Häufig sind Drohnen auch mit Kameras bestückt, um Luftaufnahmen zu fertigen. Neu ist die sog. Kennzeichnungspflicht, welche jedoch erst im Oktober in Kraft tritt, demnach müssen die Eigentümer eines Flugmodells oder einer Drohne mit einer Stratmasse von mehr als 0,25 kg an sichtbarer Stelle seinen Namen und Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen. Drohnen dürfen generell nur in Sichtweite geflogen werden und nur bis zu einer Flughöhe von 100 m. Für Drohnen über 2 kg Startgewicht müssen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden. Ab 5 kg Startgewicht unterliegt der Aufstieg der Drohne der Erlaubnispflicht. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (445,3 KiB): http://www.bmvi.de/drohnen
Information zur Grünschnittentsorgung
Viele Gartenbesitzer kennen das Problem: Wohin mit dem Grünschnitt während der Gartensaison?
Problematisch ist dabei besonders, dass der Rasenschnitt mehrfach im Jahr und der Rückschnitt von Gehölzen zumeist in größeren Mengen anfällt. Die Gemeinde Steinenbronn möchte daher ihren Bürgerinnen und Bürgern die verschiedenen Entsorgungsalternativen vorstellen.
Hier (72,6 KiB) erhalten Sie Informationen über die verschiedenen Entsorgungsalternativen.
Verschmutzung durch Erntearbeiten auf den Feldwegen
Der Kreisbauernverband Böblingen e.V. informiert wie folgt (8,1 KiB).