Informationen aus dem Ordnungsamt
Wilder Müll
Abfallsäcke, Kleidungsstücke, Sperrmüll, Elektrogeräte und andere unbrauchbaren Dinge – immer wieder kommt es im Landkreis Böblingen zu illegal entsorgten Abfällen am Straßenrand, an Feld- und Waldwegen, auf Wiesen und im Wald.
Wilder Müll lässt unser Ortsbild ungepflegt erscheinen und stört Bürgerinnen und Bürger, die ein idyllisches Umfeld genießen möchten oder Anwohner einer vom Müll verunstalteten Fläche sind. Wilder Müll schadet unserer Umgebung und stellt durch die Verschmutzung von Wiesen, Wäldern, Flüssen und Bächen eine Gefahr für Menschen und Tiere dar.
Die Gemeinde Steinenbronn weist daher eindringlich darauf hin: Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig illegal entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einer hohen Geldstrafe belangt werden. In besonders schweren Fällen können sogar mehrere Jahre Haft drohen.
Das Gleiche gilt im Übrigen auch für privaten Hausmüll, der rechtswidrig in öffentlichen Abfallbehältern oder Papierkörben entsorgt wird. Durch die im Hausmüll zwangsläufig enthalten Speisereste können Schädlinge und unter anderem auch Ratten angelockt werden.
Um zukünftig wirksam gegen wilden Müll vorgehen zu können, hoffen wir auf die tatkräftige Mithilfe aufmerksamer Bürgerinnen und Bürger. Wer wilden Müll entdeckt und den Verursacher auf frischer Tat ertappt, kann das dem Ordnungsamt unter der Telefon-Nummer 07157 1291-22 oder unter der Mailadresse ordnungsamt@steinenbronn.de melden. Oder Sie wenden sich mit Ihren Hinweisen direkt an den Polizeiposten Waldenbuch (Telefon-Nummer 07157 526990).
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.
Ihre Gemeindeverwaltung
Richtiges Verhalten für Hundehalter
Für ein friedliches Miteinander
Generell gilt Leinenpflicht innerhalb des Gemeindegebiets von Steinenbronn (§ 8 Polizeiverordnung).
Auf Feldwegen rund um Steinenbronn muss der Hundehalter auf Zuruf auf den Hund einwirken können, ansonsten gilt Leinenpflicht.
Gemäß § 44 Naturschutzgesetz Baden Würrtemberg dürfen landwirtschaftliche Flächen (Äcker und Wiesen) während der Vegetationszeit nicht betreten werden.
Das Betretungsverbot gilt auch für Hunde. Dies dient dem Schutz von brütenden Vögeln und anderen Tieren.
Auf stark frequentierten Feldwegen sollte der Hund dicht am Halter mitgeführt werden.
Die Gemeinde Steinenbronn stellt Beutel und Mülleimer für Hundekot bereit.
Die Beseitigung von Hundekot ist Pflicht, die gefüllten Beutel sind in die Mülleimer zu entsorgen.
Hundekot auf Wiesen und Äckern stellt eine große Gefahr für landwirtschaftliche Nutztiere dar, daher muss dieser auch von den Feldrändern entfernt werden.
Für Hunde gilt ein Betretungsverbot für öffentliche Spielplätze, Schulhöfe, Außenanlagen von Kitas, Bolzplätzen und Sport- und Freizeitanlagen (§ 8 Polizeiverordnung)
Bei Begegnungen mit Fahrradfahrern wird der Hund angeleint oder sitzt ab.
Kontakt mit anderen Hunden sollte vorher mit dem Halter abgeklärt werden.
In Feld, Wald und Wiese gibt es Regeln
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Tiere und Natur
Die Frühlingssonne lockt die Menschen in Wald und Feld. Allein im Landkreis Böblingen wohnen rd. 396.000 Menschen. Durch die Lage im Verdichtungsraum Stuttgart erhöht sich insbesondere an den Wochenenden die Anzahl an Erholungssuchenden weiter. Umso wichtiger ist die Rücksichtnahme auf die Tiere im Wald und auf dem Feld. Sie sollten nicht unnötig gestört werden.
Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten und sich an der Natur erfreuen, das ist im Landeswaldgesetz so verankert. Das heißt aber nicht, dass man im Wald alles tun und lassen kann. Viele Waldbesucher sind sich gar nicht bewusst, dass ihr Verhalten für Wildtiere und deren Lebensraum Wald problematisch sein kann.
Auch außerhalb des Waldes ist das Betreten der freien Landschaft geregelt. Landwirtschaftliche Flächen dürfen mit der beginnenden sogenannten Aufwuchszeit nicht mehr betreten werden. Wichtig und vielleicht nicht so bekannt ist, dass damit auch Wiesen gemeint sind.
Während der sogenannten Brut- und Aufzuchtzeit zwischen März und Juli reagieren die Tiere deshalb besonders empfindlich auf Störungen, wie sie auch aus Freizeitaktivitäten entstehen. Beispielsweise Spaziergänger, Wanderer oder Radfahrer sind für Wildtiere berechenbar, da sie auf konstanten Störlinien unterwegs sind. Dagegen haben Aktivitäten abseits von Wegen für die Tiere ein größeres Störpotenzial. Deshalb: Wer beim Spaziergang auf den Wegen bleibt, vermeidet es, Wildtiere und bodenbrütende Vögel aufzuschrecken, und erspart ihnen eine Menge Stress. Es geht dabei sowohl um Felder und Wiesen als auch um den Wald.
Insbesondere Hunde sollten im Zweifel an die Leine genommen werden. Jeder Hund hat von Natur aus einen mehr oder weniger ausgeprägten Jagdinstinkt, gegen den er sich schwer wehren kann. In Baden-Württemberg gibt es keine allgemeine Leinenpflicht. Jeder Hundeführer ist dafür verantwortlich, dass er auf seinen Hund jederzeit bestimmend einwirken kann. Wenn das nicht geht, müssen Hunde – aus Rücksicht auf wildlebende Tiere und andere Erholungssuchende – an die Leine genommen werden! Das ist jetzt besonders wichtig, da ab Mai die Rehe ihren Nachwuchs bekommen. Freilaufende Hunde sind für die Tiere und ihre Jungen eine große Gefahr. Rehkitze, die von ihren Müttern in den Wiesen abgelegt werden, sind für Hunde leichte Beute.
Was Radfahren und Reiten im Wald angeht, so ist dies nur auf Wegen über 2 Meter Breite gestattet. Wer mit dem Rad abseits unterwegs sein möchte, darf dies nur auf Strecken, die explizit als Mountainbiketrails ausgewiesen sind. Das Gesetz schützt damit nicht nur Wildtiere, Pflanzen und den Waldboden, sondern auch Fußgänger, die ebenfalls gern auf schmalen Wegen unterwegs sind.
Heckenrückschnitt
Immer wieder müssen wir feststellen, dass Hecken, Bäume oder Sträucher in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Aus aktuellem Anlass bitten wir alle Grundstückseigentümer um Überprüfung ihrer Anpflanzungen gemäß dieses Informationsblattes (73 KiB).
Ihre Gemeindeverwaltung
Empfehlung zum Vorgehen bei nächtlichen Ruhestörungen
Kommt es zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr zu einer Störung der Nachtruhe im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes, empfiehlt die Gemeindeverwaltung folgendes Vorgehen:
Wenn ein klärendes Gespräch, z. B. unter Nachbarn, keine Veränderung im Verhalten des Ruhestörers bewirkt, sollte die Polizei verständigt werden, um die Nachtruhe wieder herzustellen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger aus Steinenbronn können sich an den Polizeiposten Waldenbuch (Tel. 07157-52699-0) oder das Polizeirevier Böblingen (Tel. 07031-132500) wenden.
Ihre Gemeindeverwaltung
Informationen zu Drohnenflügen
Am 7. April 2017 ist die neue Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten (sog. Drohnen) in Kraft getreten. Eine Drohne ist ein unbemanntes Luftfahrzeug, welches vom Boden durch einen Computer oder über eine Fernsteuerung betrieben und navigiert werden kann. Häufig sind Drohnen auch mit Kameras bestückt, um Luftaufnahmen zu fertigen. Neu ist die sog. Kennzeichnungspflicht, welche jedoch erst im Oktober in Kraft tritt, demnach müssen die Eigentümer eines Flugmodells oder einer Drohne mit einer Stratmasse von mehr als 0,25 kg an sichtbarer Stelle seinen Namen und Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen. Drohnen dürfen generell nur in Sichtweite geflogen werden und nur bis zu einer Flughöhe von 100 m. Für Drohnen über 2 kg Startgewicht müssen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden. Ab 5 kg Startgewicht unterliegt der Aufstieg der Drohne der Erlaubnispflicht. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (445,3 KiB): http://www.bmvi.de/drohnen
Information zur Grünschnittentsorgung
Viele Gartenbesitzer kennen das Problem: Wohin mit dem Grünschnitt während der Gartensaison?
Problematisch ist dabei besonders, dass der Rasenschnitt mehrfach im Jahr und der Rückschnitt von Gehölzen zumeist in größeren Mengen anfällt. Die Gemeinde Steinenbronn möchte daher ihren Bürgerinnen und Bürgern die verschiedenen Entsorgungsalternativen vorstellen.
Hier (72,6 KiB) erhalten Sie Informationen über die verschiedenen Entsorgungsalternativen.
Verschmutzung durch Erntearbeiten auf den Feldwegen
Der Kreisbauernverband Böblingen e.V. informiert wie folgt (8,1 KiB).