Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart
Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart, Abteilung Umwelt
Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Das Regierungspräsidium Stuttgart überprüft den Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart gemäß § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Der Entwurf des Überprüfungsdokuments enthält eine Bestandsaufnahme sowie eine Maßnahmendarstellung.
Die detaillierten Ausführungen können dem Entwurf entnommen werden. Dieser kann im Zeitraum vom 12.02.2024 bis einschließlich 12.03.2024 auf der Homepage bei den nachfolgend aufgeführten Kommunen eingesehen werden:
Gemeinde Altbach: www.altbach.de
Gemeinde Deizisau: www.deizisau.de
Gemeinde Denkendorf: www.denkendorf.de
Stadt Esslingen a. N.: www.esslingen.de
Stadt Filderstadt: www.filderstadt.de
Stadt Leinfelden-Echterdingen: www.leinfelden-echterdingen.de
Gemeinde Neuhausen auf den Fildern: www.neuhausen-fildern.de
Stadt Ostfildern: www.ostfildern.de
Gemeinde Schönaich: www.schoenaich.de
Gemeinde Steinenbronn: www.steinenbronn.de
Landeshauptstadt Stuttgart: www.stuttgart.de
Landratsamt Böblingen: www.lrabb.de
Landratsamt Esslingen: www.landkreis-esslingen.de
Ebenfalls ist der Entwurf beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart-Vaihingen, Referat 54.1 (Einlass über die Pforte am Haupteingang, Gebäudeteil A) ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Zudem kann der Plan auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart - Regierungspräsidium Stuttgart (baden-wuerttemberg.de) abgerufen werden.
Bis einschließlich 26.03.2024 kann zu dem Entwurf gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart, schriftlich oder elektronisch (abteilung5@rps.bwl.de) Stellung genommen werden.
Stuttgart, 06.02.2024Regierungspräsidium Stuttgart
Überprüfung des Lärmaktionsplans für den Flughafen Stuttgart vom Juni 2014 auf Grundlage der Lärmkartierung 2022
Ziel und Zweck des Lärmaktionsplans für den Flughafen Stuttgart ist die Festlegung von Maßnnahmen zur Minderung der vom Flughafen ausgehenden Lärmemissionen. Bei der Aufstellung und Überprüfung des Lärmaktionsplans sind gemäß § 14 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLG) die dort in § 2 Abs. 2 FlugLG festgelegten Werte zu beachten, die auch Grundlage für die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Stuttgart sind. An diesen Werten haben sich die Festlegung des Plangebiets und die Auswahl der Lärmminderungsmaßnahmen zu orientieren.
Das Überprüfungsdokument und alle dazugehörigen Anlagen sind hier abrufbar:
- Überprüfungsdokument (7,763 MiB)
- Anlage 1.1 (12,568 MiB): Lärmkartierung
- Anlage 1.2: (12,385 MiB) Lärmkartierung
- Anlage 2.1 (8,895 MiB): Differenzkarte
- Anlage 2.2 (8,876 MiB): Differenzkarte
- Anlage 2.3 (8,881 MiB): Differenzkarte
- Anlage 2.4 (8,91 MiB): Differenzkarte
- Anlage 3 (2,719 MiB): Konfliktgebiete
- Anlage 4 (3,815 MiB): Fluglärmbetroffenheit
- Anlage 5 (9,146 MiB): Differenzkarte
- Anlage 6 (7,365 MiB): Konfliktgebiete mit Lärmschutzzonen gemäß FluLärmG
- Anlage 7 (13,032 MiB): Konfliktgebiete