Im Konvoi zur Kommunalen Wärmeplanung
Aichtal, Waldenbuch und Steinenbronn setzen auf dem Weg zur Klimaneutralität auf interkommunale Zusammenarbeit
Aichtal, Waldenbuch und Steinenbronn werden die Kommunale Wärmeplanung (KWP) gemeinsam, im sogenannten „Konvoi“, angehen. Dafür haben die Gemeinderäte der drei Kommunen nun grünes Licht gegeben.
Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten und wurde Ende August vom Projektträger Karlsruhe bestätigt.
Die Stadtverwaltung Aichtal wird nun federführend für dieses strategische Projekt die Ausschreibung vorbereiten. Die KWP soll den Bürgern unter anderem aufzeigen, in welchen Bereichen der Kommunen ein Anschluss an Wärmenetze möglich sein kann. Auf dem Weg zur Klimaneutralität ist die schrittweise Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien ein wichtiger Faktor.
Worum geht es bei der kommunalen Wärmeplanung?
Die Kommunale Wärmeplanung umfasst die detaillierte Analyse des gesamten Gebäudebestands in den jeweiligen Kommunen, um die Potenziale für erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu identifizieren. Die Wärmeplanung soll insbesondere Lösungen aufzeigen, wie öffentliche Gebäude, Wohnquartiere und Gewerbebetriebe in Zukunft nachhaltig und wirtschaftlich mit Wärme versorgt werden können.
Bürgermeister Sebastian Kurz betont: „Mit der Wärmeplanung legen wir die Grundlage für die Energiezukunft von Aichtal. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger, das Gewerbe sowie die städtische Verwaltung langfristig mit klimafreundlicher Wärme zu versorgen.“
Bürgermeister Habakuk sieht diesen Weg als einen entscheidenden Schritt für die Gemeinden: „Sie ermöglicht uns, gemeinsam nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger erhöhen. Der Startschuss für dieses Projekt ist ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige Zukunft und ich freue mich, dass wir diesen Weg zusammen gehen!“
„Mit der Kommunalen Wärmeplanung erfüllen wir nicht nur die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes, sondern liefern vor allem eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Wärmewende. Dass Waldenbuch diesen Weg nicht alleine, sondern zusammen begeht, bündelt nicht nur Ressourcen und nutzt Synergien, sondern ist auch ein starkes Zeichen interkommunaler Zusammenarbeit“, so Bürgermeister Nathan.
Der kommunale Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument zur Entwicklung einer erneuerbaren Wärmeversorgung in Steinenbronn. Auf geografischer Ebene werden die zum Planungszeitraum aus technischer als auch wirtschaftlicher Sicht bevorzugt einzusetzenden Wärmeversorgungsvarianten für das Jahr 2040 ermittelt. Er adressiert sowohl die interessierte Bürgerschaft als auch kommunale Entscheidungsträger. Dem Wunsch nach Beteiligung von Bürgerschaft und Stakeholdern wird im Rahmen der Akteursbeteiligung folge getragen.
Die kommunale Wärmeplanung lässt sich, wie in der nachfolgenden Grafik aufgezeigt, in fünf Projektphasen untergliedern. Im ersten Schritt wird eine Eignungsprüfung durchgeführt. Hierbei werden Gebiete identifiziert, welche aufgrund ihres niedrigen Energiebedarfs und fehlender lokaler Potenziale für die Versorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz voraussichtlich ausgeschlossen werden können. Diese werden einer verkürzten Wärmeplanung unterzogen. Anschließend wird der Ist-Stand der Wärmeversorgung auf Steinenbronner Gemarkung analysiert. Darauffolgend werden lokale Potenziale zur erneuerbaren Wärmeversorgung erfasst und Einsparpotenziale abgeschätzt. Aus der Gegenüberstellung des Ist-Stands und den lokalen Wärmepotenzialen wird ein Zielszenario der erneuerbaren Wärmeversorgung bis 2040 ausgearbeitet. Anschließend wird eine Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen entwickelt, um das angestrebte Zielszenario zu erreichen.
Durch die kommunale Wärmeplanung entstehen keine über die gewöhnlichen gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Verpflichtungen für Bürger, Gebäudebesitzer oder die Kommune. Eine frühzeitige Pflicht zum Einsatz von 65 Prozent erneuerbarer Energien zur Gebäudebeheizung wird durch die kommunale Wärmeplanung nicht hervorgerufen. Weiterhin gelten hierfür die gesetzlichen Fristen auf Bundes- und Landesebene.
Eignungsprüfung
Nach § 14 des Wärmeplanungsgesetz können auf Grundlage der Eignungsprüfung Teilgebiete einer verkürzten Wärmeplanung unterzogen werden. Dafür sind Gebiete geeignet, die von einer künftigen Versorgung durch Wärme- oder Wasserstoffnetze mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können.
Nach erster Abwägung der vorhandenen Erschließungs- und Wärmequellenpotenziale wurden keine Teilgebiete einer verkürzten Wärmeplanung unterzogen.
1. Projektphase: Bestandsanalyse/ Ist-Zustand
Die Analyse des Ist-Zustandes ist weitestgehend abgeschlossen. Änderungen können weiterhin über die Projektphasen hinweg im Rahmen der laufenden Akteursbeteiligung vorgenommen werden. Die nachfolgend vorgestellten Ergebnisse sind als vorläufig zu betrachten, zeichnen aber ein prägnantes Bild über die Wärmeversorgung der Gemeinde Steinenbronn ab.Die Analyse des Ist-Zustandes ist weitestgehend abgeschlossen. Änderungen können weiterhin über die Projektphasen hinweg im Rahmen der laufenden Akteursbeteiligung vorgenommen werden. Die nachfolgend vorgestellten Ergebnisse sind als vorläufig zu betrachten, zeichnen aber ein prägnantes Bild über die Wärmeversorgung der Gemeinde Steinenbronn ab.
1. Vorgehensweise
Schutz personenbezogener Daten bei der Datenerhebung/-verarbeitung
Zur Erstellung der Bestandsanalyse werden vielfältige Datenquellen herangezogen und ausgewertet. Ein Schwerpunkt liegt auf der Auswertung der erfassten Verbrauchsdaten bspw. Verbräuche leitungsgebundener Energieträger. Höchste Priorität hat hierbei die Wahrung des Datenschutzes. So wurden die Daten in einem geschützten Bereich verarbeitet, zu welchem nur der engste Kreis der Projektmitarbeitenden Zugriff hat. Die öffentliche Darstellung der Daten findet ausschließlich aggregiert statt. Dies bedeutet, dass weder durch Ergebniskarten noch Diagramme ein Rückschluss auf Personen zu führen ist. Die kleinste aggregierte Einheit der Ergebniskarten sind eigens für die Wärmeplanung definierte Baublöcke. Die Darstellung auf Baublockebene beinhaltet zur Wahrung des Datenschutzes mindestens fünf beheizte Gebäude. Sind im Baublock weniger beheizte private Gebäude vorhanden, wird der Baublock nicht dargestellt. Nach Beendigung der Wärmeplanung werden die personenbezogenen Daten restlos gelöscht, lediglich die aggregierten Daten werden zur rollierenden Überarbeitung des Wärmeplans gespeichert.
Grafik 1 "Prozess Bedarfsanalyse" - siehe unten
Akteursbeteiligung in der kommunalen Wärmeplanung
Für die Ausarbeitung der kommunalen Wärmeplanung wurden relevante Akteure identifiziert, die Einbindung dieser ist über die Projektphasen hinweg unerlässlich. Im Rahmen der Ist-Analyse werden diese insbesondere bei der Datenerhebung berücksichtigt. Wo keine direkte Ansprache möglich ist (bspw. Abfrage bei den relevanten Gewerbe-, Industrie- und Dienstleitungsunternehmen) erfolgte die Abfrage über eine Fragebogenabfrage.
2. Ist-Zustand der Wärmeerzeugung und Nutzung
Für die Gemeinde Steinenbronn wurden die Wärmebedarfe bzw. -verbräuche nach Energieträger, Anwendung und Nutzungssektoren erhoben und wie nachfolgend aufgezeigt bilanziert:
Grafik 2 "Erzeugernutzwärme" - siehe unten
Die Auswertung der Erzeugernutzwärme zeigt folgende Merkmale:
- Der Gesamtwärmebedarf nach Erzeugernutzwärme beträgt im Bezugsjahr 51 GWh/a.
- Der Wärmebedarf wird zum größten Teil aus den Energieträgern Erdgas und Heizöl (43 % und 44 %) gedeckt.
- 35 % der im Plangebiet liegenden Gebäude sind an das Erdgasnetz angeschlossen
- Rund 14 % des derzeitigen Wärmebedarfs wird aus erneuerbaren Energien und Wärmepumpen bereitgestellt.
- Der Wärmebedarf für Heizwärme inkl. Trinkwarmwasser dominiert. Weniger als 1 % des Wärmebedarfs wird durch die Prozesswärmebereitung verursacht.
- 68 % des Wärmebedarfs ist auf Wohngebäude rückzuführen
- Innerhalb der Nichtwohngebäude ist der Sektor Gewerbe/Handel/Dienstleistung (GHD) der Haupt-Wärmeverbraucher.
Infobox:
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Auf Grundlage der erfassten Verbrauchsdaten und Energieträgerverteilung wurde die folgende Endenergie- und Treibhausgasbilanz gebildet:
Für den gesamten Endenergiebedarf wurden ca. 58 GWh/a ermittelt. In der Gemeinde Steinenbronn wird 42 % des Endenergiebedarfs durch Erdgas bereitgestellt. 47 % sind auf den nichtleitungsgebundenen Energieträger Heizöl rückzuführen. Durch die erneuerbaren Energieträger Holz werden ca. 10 % der Wärme bereitet. Ca. 1 % der Endenergie zur Wärmebereitung werden durch Strom für Wärmepumpen und Stromdirektheizungen bereitgestellt.
Grafik 3 "Energieträgeraufteilung" - siehe unten
Die größten Anteile der CO2-Äquivalente werden mit 96 % durch die fossilen Energieträger Erdgas und Heizöl verursacht. Holz nimmt in der THG-Bilanz einen im Vergleich zur Darstellung der Endenergie deutlich geringeren Anteil ein, da dieses gegenüber den fossilen Energieträgern ökologisch besser bewertet ist. Durch die Wärmeerzeugung werden insgesamt ca. 14,5 Tsd. t CO2-äq./a verursacht, dies entspricht 2,3 tCO2-äq./a pro Kopf.
3. Energieträgerverteilung
Die nachfolgende Abbildung zeigt die baublockspezifische Energieträgerverteilung. Steinenbronn ist zu großen Teilen mit dem Erdgasnetz erschlossen. In den durch das Erdgasnetz erschlossenen Gebieten sind darüberhinaus Heizöl und Holzfeuerungsanlagen vorzufinden.
Downloadlink zu „20250611_BB-Energieträgerverteilung_nach_Erzeugernutzwärme_Steinenbronn (PDF-Datei)
4. Wärmedichte
Die Wärmedichte stellt die Wärme im Verhältnis zur Baublockfläche (Wärmebedarf pro Hektar) dar. Diese bildet u.a. eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von künftigen Wärmeversorgungsgebieten. Im Planungsgebiet sind besonders hohe Wärmedichten an einzelnen Baublocken mit überwiegenden Nichtwohngebäuden und großen Mehrfamilienhäusern vorzufinden.
Downloadlink zu „20250611_BB-Wärmedichte_Steinenbronn.pdf“ (PDF-Datei)
5. Absoluter Wärmeverbrauch/-bedarf
In der nachfolgenden Grafik ist der absolute Heizwärme- inkl. Trinkwarmwasserbedarf pro Baublock in Form von proportionalen Symbolen aufgezeigt. Durch die Darstellung in proportionalen Symbolen ist die Identifikation von Bedarfsschwerpunkten möglich. Diese bilden, neben weiteren Kriterien, eine Grundlage für die Identifizierung von möglichen künftigen Wärmeversorgungsgebieten und zur Identifikation von Ankernutzern für ein Wärmenetz.
Bedarfsschwerpunkte sind vor allem im östlichen Gemeindegebiet gelegenen Gewerbeflächen vorzufinden.
Downloadlink zu „20250611_BB-absolute_Bedarfe_Steinenbronn.pdf“ (PDF-Datei)



Wichtiger Baustein für Klimaneutralität
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger erster Baustein für die strategische Ausrichtung der drei Kommunen im Hinblick auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 und darüber hinaus. Durch die gemeinsame Planung können Synergieeffekte genutzt und Kosten gesenkt werden.
„Je früher wir planen, desto besser ist es für die Planungssicherheit von Bürgern, Gewerbe und Verwaltung“, unterstreicht Daniel Nieffer, Interkommunaler Energie- und Klimaschutzmanager. Gerade der Gebäudesektor sei besonders träge, daher sei es wichtig, frühzeitig die Weichen für eine klimaneutrale Zukunft zu stellen.
Konkrete Maßnahmen für erneuerbare Energien
Neben der Analyse des Gebäudebestands sollen auch konkrete Maßnahmen entwickelt werden, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und die Energieeffizienz zu steigern.
Für die drei Kommunen ist besonders wichtig, dass durch die kommunale Wärmeplanung fundierte Entscheidungsgrundlagen geschaffen werden, die den Weg zu einer nachhaltigen und bezahlbaren Wärmeversorgung ebnen.
Dabei wird auch die Frage geklärt, in welchen Bereichen beispielsweise der Aufbau von Wärmenetzen sinnvoll ist oder der Einsatz von dezentralen Systemen wie z. B. Wärmepumpen für die Versorgung von einzelnen Gebäuden bevorzugt werden sollte.
Planung und Umsetzung bis 2026
Die drei Kommunen erwarten, dass die Vergabe des Auftrags an ein Fachbüro noch in diesem Jahr erfolgt. Der Planungsprozess wird dann 24 Monate dauern. Am Ende werden individuelle Wärmepläne für jede Kommune stehen.
Für den interkommunalen Verbund der drei Gemeinden bedeutet das konkret, dass bis zum Jahr 2026 ein detaillierter Maßnahmenplan vorliegen wird, der kurz-, mittel- und langfristige Schritte beschreibt.
Mit der Maßnahme kommen die Stadt Aichtal, die Stadt Waldenbuch und die Gemeinde Steinenbronn den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes nach, rechtzeitig bis zum30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan erstellt zu haben.