Interkommunale Zusammenarbeit
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Energie- und Klimaschutz der Stadt Aichtal, der Stadt Waldenbuch und der Gemeinde Steinenbronn
Im Konvoi zur Kommunalen Wärmeplanung
Aichtal, Waldenbuch und Steinenbronn setzen auf dem Weg zur Klimaneutralität auf interkommunale Zusammenarbeit
Aichtal, Waldenbuch und Steinenbronn werden die Kommunale Wärmeplanung (KWP) gemeinsam, im sogenannten „Konvoi“, angehen. Dafür haben die Gemeinderäte der drei Kommunen nun grünes Licht gegeben.
Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten und wurde Ende August vom Projektträger Karlsruhe bestätigt.
Die Stadtverwaltung Aichtal wird nun federführend für dieses strategische Projekt die Ausschreibung vorbereiten. Die KWP soll den Bürgern unter anderem aufzeigen, in welchen Bereichen der Kommunen ein Anschluss an Wärmenetze möglich sein kann. Auf dem Weg zur Klimaneutralität ist die schrittweise Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien ein wichtiger Faktor.
Worum geht es bei der kommunalen Wärmeplanung?
Die Kommunale Wärmeplanung umfasst die detaillierte Analyse des gesamten Gebäudebestands in den jeweiligen Kommunen, um die Potenziale für erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu identifizieren. Die Wärmeplanung soll insbesondere Lösungen aufzeigen, wie öffentliche Gebäude, Wohnquartiere und Gewerbebetriebe in Zukunft nachhaltig und wirtschaftlich mit Wärme versorgt werden können.
Bürgermeister Sebastian Kurz betont: „Mit der Wärmeplanung legen wir die Grundlage für die Energiezukunft von Aichtal. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger, das Gewerbe sowie die städtische Verwaltung langfristig mit klimafreundlicher Wärme zu versorgen.“
Bürgermeister Habakuk sieht diesen Weg als einen entscheidenden Schritt für die Gemeinden: „Sie ermöglicht uns, gemeinsam nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger erhöhen. Der Startschuss für dieses Projekt ist ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige Zukunft und ich freue mich, dass wir diesen Weg zusammen gehen!“
„Mit der Kommunalen Wärmeplanung erfüllen wir nicht nur die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes, sondern liefern vor allem eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Wärmewende. Dass Waldenbuch diesen Weg nicht alleine, sondern zusammen begeht, bündelt nicht nur Ressourcen und nutzt Synergien, sondern ist auch ein starkes Zeichen interkommunaler Zusammenarbeit“, so Bürgermeister Nathan.
Wichtiger Baustein für Klimaneutralität
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger erster Baustein für die strategische Ausrichtung der drei Kommunen im Hinblick auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 und darüber hinaus. Durch die gemeinsame Planung können Synergieeffekte genutzt und Kosten gesenkt werden.
„Je früher wir planen, desto besser ist es für die Planungssicherheit von Bürgern, Gewerbe und Verwaltung“, unterstreicht Daniel Nieffer, Interkommunaler Energie- und Klimaschutzmanager. Gerade der Gebäudesektor sei besonders träge, daher sei es wichtig, frühzeitig die Weichen für eine klimaneutrale Zukunft zu stellen.
Konkrete Maßnahmen für erneuerbare Energien
Neben der Analyse des Gebäudebestands sollen auch konkrete Maßnahmen entwickelt werden, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und die Energieeffizienz zu steigern.
Für die drei Kommunen ist besonders wichtig, dass durch die kommunale Wärmeplanung fundierte Entscheidungsgrundlagen geschaffen werden, die den Weg zu einer nachhaltigen und bezahlbaren Wärmeversorgung ebnen.
Dabei wird auch die Frage geklärt, in welchen Bereichen beispielsweise der Aufbau von Wärmenetzen sinnvoll ist oder der Einsatz von dezentralen Systemen wie z. B. Wärmepumpen für die Versorgung von einzelnen Gebäuden bevorzugt werden sollte.
Planung und Umsetzung bis 2026
Die drei Kommunen erwarten, dass die Vergabe des Auftrags an ein Fachbüro noch in diesem Jahr erfolgt. Der Planungsprozess wird dann 24 Monate dauern. Am Ende werden individuelle Wärmepläne für jede Kommune stehen.
Für den interkommunalen Verbund der drei Gemeinden bedeutet das konkret, dass bis zum Jahr 2026 ein detaillierter Maßnahmenplan vorliegen wird, der kurz-, mittel- und langfristige Schritte beschreibt.
Mit der Maßnahme kommen die Stadt Aichtal, die Stadt Waldenbuch und die Gemeinde Steinenbronn den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes nach, rechtzeitig bis zum30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan erstellt zu haben.
Energieberatungen für Bürger
Die Energieagentur Böblingen bietet kostenlose Energieberatungen für Bürger des Landkreises an.
Die Beratungen finden im Landratsamt in Böblingen nach telefonischer Terminvereinbarung statt.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
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In Kooperation mit der Regionalgruppe Esslingen der Teckwerke Bürgerenergie eG bietet die Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen Eigentümer*innen von Wohngebäuden bzw. Wohnungen wöchentlich kostengünstige Beratungen zu allen Themen und Fragestellungen rund um die Solarenergie an.
Wo finden die Beratungen statt?
Die Beratungen finden immer montags in den Räumen der Klimaschutzagentur in der Kandlerstraße 8, 73728 Esslingen am Necker in der Nähe des Bahnhofs statt.
Wie läuft die Beratung ab?
Zur Beratungsvorbereitung sind neben den Kontaktdaten verschiedene Informationen zum Objekt nötig, die über eine webbasierte Anmeldung erfasst werden. Je vollständiger diese sind, desto fundierter kann die Beratung erfolgen. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Die Buchung ist kostenpflichtig und nur kostenlos stornierbar binnen einer Woche vor der gebuchten Beratung. Je Beratung sind 55 Minuten vorgesehen, eine Beratungseinheit kostet 70 €
Die Bürgersolarberater wurden fachlich von den Teckwerken geschult und auch weiterhin betreut und fortgebildet.
Was ist Inhalt der Beratung?
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- Identifikation geeigneter Teilflächen und Ermittlung der möglichen Belegungsflächen mit PV-Modulen
- Bewertung des zu erwartenden Ertrages
- Abschätzung von Kosten und Wirtschaftlichkeit, sowie Eigenverbrauch und Unabhängigkeitsgrad
- Hinweise zu beachtender weiterer Aspekte wie Tauglichkeit des vorhandenen Zählerschrankes, Inselbetrieb, Notstrom und Wallbox sowie Laden mit Eigenstrom.
Weiterführende Informationen hierzu erhalten Ratsuchende unter www.ksa-es.de/privatpersonen/#buerger-pv-beratung.
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Kommunale Wärmeplanung
Warum ein kommunaler Wärmeplan?
Bei der Realisierung einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik kommt der kommunalen Ebene eine besondere Bedeutung zu. Die Gemeinden und Landkreise üben im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz eine Vorbildfunktion für ihre Einwohner aus und können die Rahmenbedingungen für die auf ihrer Gemarkung verursachten Treibhausgasemissionen maßgeblich mitgestalten. Mehr als die Hälfte der gesamten Energie in Deutschland fließt in Wärme, zum Großteil aus fossilen Energieträgern.
Die Wärmewende bietet Kommunen nicht nur große Chancen für mehr Lebensqualität, Unabhängigkeit von Energieimporten sowie wirtschaftliche Entwicklung, sondern vor allem auch im Bereich Klimaschutz. Sie nimmt somit eine Schlüsselrolle bei der Energiewende ein.
Um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Wärmebedarf deutlich reduziert und der verbleibende Wärmebedarf dekarbonisiert werden. Der Umbau zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung ist komplex, schwer zu koordinieren, bietet jedoch zahlreiche Möglichkeiten.
Die Steuerung und Koordination dieses komplexen Transformationsszenarios kann mit einem kommunalen Wärmeplan erfolgen, bei dem die Städte und Gemeinden zu den zentralen Akteuren werden.
Was ist ein kommunaler Wärmeplan?
Der kommunale Wärmeplan ist ein strategischer Fahrplan, der das Ziel verfolgt, konkrete Strategien und umsetzungsorientierte Maßnahmen für eine klimaneutrale und zugleich wirtschaftliche Wärmeversorgung des kompletten Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 zu entwickeln.
Gemeinschaftsaufgabe:
Integration von vielen unterschiedlichen Akteur*innen in den Prozess (z. B. Stadtentwicklung und weitere kommunale Mitarbeiter*innen, Handwerker*innen, Bürger*innen, Energieversorgungsunternehmen, Wohnbaugesellschaften und viele mehr).
Ganzheitlichkeit:
Transformationsszenario einer klimaneutralen Wärmeversorgung für alle Gebäude auf der gesamten Gemarkungsfläche der Kommune, d. h. alle kommunalen Liegenschaften sowie alle Gebäude von Unternehmen und Bürger*innen.
Technologieoffenheit:
Jede Kommune entwickelt einen eigenen Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt.
Daniel Nieffer stellt sich vor
Angestellt seit November bei der Stadt Aichtal aber ebenfalls tätig für Waldenbuch und Steinenbronn wird es nun Zeit auch mich vorzustellen.
An der Uni Stuttgart habe ich Bachelor und Master Energietechnik studiert und war anschließend einige Jahre als Ingenieur und Projektleiter für solare Technologien in einem großen Stuttgarter Bauingenieurbüro tätig. Diese Arbeit beinhaltete klassische Ingenieurtätigkeiten im Büro, führte mich aber auch oft ins sonnige Ausland zur Montage, Bauüberwachung oder zu Testreihen von Prototypen.
Letztes Jahr beschloss ich dann aus persönlichen Gründen nicht nur für eine, sondern gleich 3 Verwaltungen zu arbeiten. Der Klimaschutz und unsere Handlungen in diesem Jahrzehnt werden maßgeblich sein für das verbleibende Jahrhundert und sind für mich umso mehr Motivation in meiner Heimat anzupacken und mit Ihnen gemeinsam unsere Gemeinde auf ein solides Fundament aus Nachhaltigkeit, modernen Technologien und Versorgungssicherheit zu stellen.
Sie erreichen mich über meine E-Mail Adresse.
Öffentliche Vereinbarung über die gemeinsame Stelle "Energie- und Klimaschutzmanager"
Präambel
1. Durch die interkommunale Zusammenarbeit wird eine interkommunale Geschäftsstelle Klimaschutz gebildet und ein Energie- und Klimaschutzmanager angestellt. Die Bearbeitung der Themenbereiche Energie und Klimaschutz soll hierdurch gefördert werden.
2. Zur Kooperation zwischen der Stadt Aichtal, der Stadt Waldenbuch und der Gemeinde Steinenbronn wird eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung im Sinne des § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) geschlossen.
Zwischen der
- Stadt Aichtal, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Sebastian Kurz
- Stadt Waldenbuch, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Michael Lutz
- Gemeinde Steinenbronn, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Ronny Habakuk
wird folgende
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung
geschlossen:
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung, organisatorische Zuordnung
1. Die unterzeichnenden Parteien bilden eine interkommunale Zusammenarbeit.
2. Der Energie- und Klimaschutzmanager wird ab dem 01.11.2023 bei der Stadt Aichtal angestellt. Das erforderliche Büro stellt ebenfalls die Stadt Aichtal im Rathaus zur Verfügung.
3. Die Stelle des Energie- und Klimaschutzmanagers wird organisatorisch als Stabstelle bei den jeweiligen Bürgermeistern oder einer Amtsführung zugeordnet.
4. Bei Bedarf wird eine Sekretariatsstelle in Teilzeit bei der Stadt Aichtal eingerichtet. Bis auf Weiteres wird darauf verzichtet.
§ 2 Finanzierung und Abrechnung
1. Die bei der Stadt Aichtal für die Aufgabenerfüllung entstehenden Personal- und Sachkosten werden nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl auf die beteiligten Kommunen verteilt. Es gelten die ermittelten Einwohnerzahlen zum Stichtag 30.06. des vorangegangenen Jahres im Sinne von § 143 GemO.
2. Der Kostenverteilungsschlüssel nach Einwohnern wird zum Zeitpunkt der Entstehung der Rechtswirksamkeit wie folgt festgesellt (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stand 11.12.2023)
Stadt Aichtal | ca. 9.951 Einwohner | (39,39 %) |
Stadt Waldenbuch | ca. 8.779 Einwohner | (34,75 %) |
Gemeinde Steinenbronn | ca. 6.535 Einwohner | (25,86 %) |
Die Veränderungen der Einwohnerzahlen werden jährlich zum 30.06. des abzurechnenden Jahres berücksichtigt.
1. Die Arbeitgeberaufwendungen inklusive Fortbildungs- und Reisekosten des bei der Stadt Aichtal angestellten Energie- und Klimaschutzmanagers werden nach Ablauf des Kalenderjahrs der Stadt Waldenbuch und der Gemeinde Steinenbronn bis spätestens 15. Februar des Folgejahres in Rechnung gestellt.
2. Die Abrechnungsmodalitäten für die bei Bedarf eingerichtete Sekretariatsstelle erfolgt nach denselben Maßgaben des Absatzes 3.
3. Die einmaligen Kosten der Arbeitsplätze, wie beispielsweise Büromöbel oder EDV, werden nach dem oben aufgeführten Kostenverteilungsschlüssel gemeinschaftlich getragen und den beteiligten Kommunen in Rechnung gestellt.
4. Die Stadt Aichtal verzichtet darüber hinaus auf die Kostenstellung von Anteilen und Aufwendungen der Personalsachbearbeitung und der Entgeltabrechnung.
5. Die Stadt Aichtal verzichtet bis auf Weiteres auf die Aufteilung der Kosten der Unterkunft, wie zum Beispiel Raummiete und Energiekosten.
§ 3 Bemessungsgrundlage für die Personalaufwendungen
1. Die Personalaufwendungen werden zum Zeitpunkt der Entstehung der Rechtswirksamkeit auf folgender Bemessungsgrundlage ermittelt:
2. Entgeltgruppe 11 Stufe 4 TVöD für die Stelle des Energie- und Klimaschutzmanagers,
3. Entgeltgruppe 8 Stufe 3 TVöD für eine Sekretariatsstelle nach Bedarf.
4. Für die Aufwandsberechnungen wird der TVöD-V (VKA) mit allen künftigen Änderungen und Ergänzungen in ihrer jeweiligen Fassung angewandt.
§ 4 Umsatzsteuer
Sobald die Stadt Aichtal die Regelungen des § 2b des Umsatzsteuergesetztes anwendet, wird auf die Abrechnung der Personalgestellung an die Stadt Waldenbuch und die Gemeinde Steinenbronn Umsatzsteuer/die jeweils geltende Mehrwertsteuer erhoben.
§ 5 Änderungen, Schriftform, Ausfertigungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Von dieser Vereinbarung werden folgende Ausfertigungen erstellt:
- eine für die Stadt Aichtal
- eine für die Stadt Waldenbuch
- eine für die Gemeinde Steinenbronn
- eine für das Regierungspräsidium Stuttgart (Rechtsaufsichtsbehörde § 28 Abs. 2 Nr. 1).
§ 6 Inanspruchnahme von Fördermitteln aus entsprechenden Fachförderprogrammen des Landes/Bundes
Die beteiligten Kommunen verpflichten sich, Fördermittel aus entsprechenden Fachförderprogrammen des Landes/Bundes im Bereich Klimaschutz- und Energiemanagement in Anspruch zu nehmen.
§ 7 Evaluation
Nach zwei Jahren der Zusammenarbeit führen die Kommunen ein Zielerreichungsgespräch und prüfen mit der eingeräumten Kündigungsfrist den Erfolg der Zusammenarbeit. Gegebenenfalls müsste oder könnte auch über eine Aufstockung des Stellenumfangs mit einer weiteren Stelle frühzeitig gesprochen werden.
§ 8 Salvatorische Klausel
1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
Die Vertragspartner verpflichten sich in einem solchen Fall, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem sachlichen und wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entsprechen.
§ 9 Wirksamkeit, Inkrafttreten, Kündigung
1. Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung tritt am Tag nach der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde in Kraft
2. Diese Vereinbarung bedarf gem. § 25 Abs. 5 GKZ der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Rechtsaufsichtsbehörde ist in diesem Fall das Regierungspräsidium Stuttgart (§ 25 Abs. 5 i.V.m. § 28 Abs. 2 GKZ).
3. Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen Genehmigung von den Vertragspartnern öffentlich bekanntzumachen (§ 25 Abs. 6 GKZ).
4. Eine Kündigung bedarf grundsätzlich der Zustimmung aller in dieser Vereinbarung beteiligten Kommunen.
5. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6. Als Kündigungsfrist werden 12 Monate zum Jahresende (31.12.) vereinbart (§ 25 Abs. 4 GKZ).
Stadt Aichtal
18.01.2024, gez. Sebastian Kurz
(Datum, Bürgermeister Kurz)
Stadt Waldenbuch
22.01.2024, gez. Michael Lutz
(Datum, Bürgermeister Lutz)
Gemeinde Steinenbronn
19.01.2024, gez. Ronny Habakuk
(Datum, Bürgermeister Habakuk)