Haushaltsplan
Die Gemeinden müssen für jedes Haushaltsjahr im Voraus einen Haushaltsplan aufstellen.
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben. Der Haushaltsplan mit den festgesetzten Einnahmen und Ausgaben ist für die Verwaltung und den Gemeinderat verbindlich.
Der Haushaltsplan ist gegliedert in einen Verwaltungshaushalt (laufende Einnahmen und Ausgaben) und einen Vermögenshaushalt (Investitionsmaßnahmen). Er enthält außerdem den Stellenplan und weitere Anlagen. Der Stellenplan weist aus, wie viele Personalstellen in welchen Bereichen notwendig sind, um die Aufgaben der Gemeinde zu erfüllen.
Seit dem Jahr 2019 wird der Haushalt nach den Regeln der doppelten Buchführung aufgestellt. Er ist dann gegliedert in einen Ergebnishaushalt (entspricht Gewinn- und Verlustrechnung) und einen Finanzhaushalt (Liquiditätsrechnung).
Hier finden Sie den Haushaltsplan 2024:
Hier finden Sie die Haushaltspläne der Vorjahre:
Rechnungsabschlüsse
Die Gemeinde muss zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufstellen.
Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde dar.
Hier finden Sie die Rechnungsabschlüsse der vergangenen Jahre:
Eröffnungsbilanz
Mit dem Beschluss des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes vom 22.04.2009 hat der Landtag Baden-Württemberg die rechtlichen Grundlagen für das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) gelegt.
Die bisherige zahlungsorientierte kameralistische Buchführung hat ausgedient und wird vom neuen ressourcenorientierten Haushalts- und Rechnungswesen abgelöst. Ziel ist die Herstellung der intergenerativen Gerechtigkeit. Die Gemeinde Steinenbronn stellte zum 01.01.2019 auf das neue Haushalts- und Rechnungswesen um.
Hier (PDF-Datei) finden Sie die Eröffnungsbilanz.