Wahlen: Gemeinde Steinenbronn

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025 kurz erklärt - alles, was Du wissen musst!

Wahlbenachrichtigung / Wahlrecht / Wahlverfahren / Briefwahl

Der Bundespräsident hat am 27.12.2024 den Deutschen Bundestag aufgelöst und als Wahltag für die vorgezogene Neuwahl den 23.02.2025 bestimmt. Die Wahllokale sind an diesem Tag zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet.

Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gehen bis spätestens 2. Februar 2025 die Wahlbenachrichtigungen zu.

Sollten Sie wahlberechtigt sein und nach dem 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte unter:
buergeramt(@)steinenbronn.de oder Telefonnummer: 07157 1291-0.

Weitere Informationen rund um die Bundestagswahl 2025 finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin:
Bundestagswahl 2025 - Die Bundeswahlleiterin

Wahlrecht

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Deutschland haben und nicht vom aktivenWahlrecht ausgeschlossen sind.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Wahlverfahren

Der Deutsche Bundestag wird nach dem Prinzip der „personalisierten Verhältniswahl“ in der Regel alle vier Jahre gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat nach demWahlsystem dabei zwei Stimmen.

  • Erststimme: Mit der Erststimme bestimmen Wählerinnnen und Wähler, welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Bundestag vertritt – einfacher gesagt, wer für sie nach Berlin geht. Dabei gilt das Prinzip: Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, zieht in den Bundestag ein (relative Mehrheitswahl).
     
  • Zweitstimme: Ihre Zweitstimme geben Wähler für die Landesliste einer Partei ab. Wenn beispielsweise Partei A bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.

Briefwahl

Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gehen bis spätestens 2. Februar 2025 die Wahlbenachrichtigungen zu. Sollten Sie wahlberechtigt sein und nach dem 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte unter: buergeramt(@)steinenbronn.de oder Telefonnummer: 07157 1291-0.

 

Mit dieser Wahlbenachrichtigung können Sie einen Wahlschein beantragen, um per Briefwahl zu wählen. Der Antrag kann schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder über das Internet) oder persönlich bei der Gemeinde gestellt werden.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch über folgenden Link möglich: Start – Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung aufrufen.  

Die Zuständigkeit für die Briefwahl liegt beim Bürgeramt. Hier ist es auch möglich, die Briefwahl vor Ort auszuüben.

Falls die Unterlagen an eine andere Person als den Wahlberechtigten ausgehändigt werden sollen, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese kann auch in Form einer Generalvollmacht vorliegen. Beachten Sie, dass ein Bevollmächtigter maximal vier Wahlberechtigte vertreten darf.

Bitte beachten Sie: Der Versand oder die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann erst erfolgen, wenn die Stimmzettel für die Bundestagswahl vorliegen. Alle bis dahin eingegangenen Anträge werden dann umgehend bearbeitet und die Unterlagen per Post verschickt.

Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024

Wahlergebnis für die Gemeinderatswahl am 09.06.2024 - Gemeinde Steinenbronn

Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 bekannt gemacht:

Zum Abruf der Ergebnisse der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 bitte HIER (PDF-Datei) klicken.

Wahlergebnis für die Europawahl am 09.06.2024 - Gemeinde Steinenbronn

Das Wahlergebnis für die Europawahl am 09.06.2024 für die Gemeinde Steinenbronn kann HIER (PDF-Datei) abgerufen werden.

Wahlergebnis für die Regionalwahl am 09.06.2024 - Gemeinde Steinenbronn

Das Wahlergebnis für die Regionalwahl am 09.06.2024 für die Gemeinde Steinenbronn kann HIER (PDF-Datei) abgerufen werden.

Wahlergebnis für die Kreistagswahl am 09.06.2024 - Gemeinde Steinenbronn

Das Wahlergebnis für die Kreistagswahl am 09.06.2024 für die Gemeinde Steinenbronn kann HIER (PDF-Datei)abgerufen werden.

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderates am 09.06.2024

Zur Wahl des Gemeinderates am 09.06.204 hat der Gemeindewahlausschuss die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen:

Die Wahlvorschläge können hier abgerufen werden. (PDF-Datei)