Bürgerinfoportal
Im Bürgerinfoportal erhalten Sie Informationen zu allen Gremien und Mandatsträgern der Gemeinde, zu Terminen und Inhalten der öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen.
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Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderates
Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Technik, Klima, Energie und Umwelt am 11. Februar 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Ausschusses für Technik, Klima, Energie und Umwelt lade ich Sie herzlich ein auf Dienstag, 11.02.2025, 18:15 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses
Tagesordnung
- öffentlich -
1. | Generalentwässerungsplan der Gemeinde Steinenbronn |
2. | Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung |
3. | Bekanntgaben |
4. | Anfragen von Gemeinderäten |
- nichtöffentlich –
Mit freundlichen Grüßen
Ronny Habakuk
Bürgermeister
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Einladung zur Sitzung des Verwaltungs- und Sozialausschusses am 11. Februar 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Verwaltungs- und Sozialausschusses lade ich Sie herzlich ein auf Dienstag, 11.02.2025, 19:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses.
Tagesordnung
- öffentlich -
1. | Bericht aus dem Jugendhaus -Kenntnisnahme |
- nichtöffentlich -
Mit freundlichen Grüßen
Ronny Habakuk
Bürgermeister
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2025
TOP 1
Bürgerfragestunde
TOP 2
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse und sonstige Bekanntgaben
TOP 3
1. Änderungssatzung über die Nutzung sowie die Gebühren der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Steinenbronn – Korrektur der Gebühren
I. Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Beschlusses über die 1. Änderungssatzung über die Nutzung sowie die Gebühren der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Steinenbronn vom 17.12.2024.
- Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung über die Nutzung sowie die Gebühren der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Steinenbronn gemäß Anlage.
II. Sachdarstellung
In der Gemeinderatssitzung am 17.12.2024 wurde die 1. Änderungssatzung über die Nutzung sowie die Gebühren der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Steinenbronn beschlossen. Im Nachgang der Sitzung wurde festgestellt, dass die in der Satzung festgelegten Gebühren fehlerhaft sind. Diese wurden korrigiert und in der Satzung abgeändert.
Beschlussfassung: Einstimmig beschlossen
TOP 4
Eingliederung des Eigenjagdbezirks Steinenbronn in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk
I. Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Eingliederung des Eigenjagdbezirks Steinenbronn in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk.
II. Sachdarstellung
Der Gemeinderat hat mit GRDS-Nr. 2024/157 vom 03.12.2024 über die Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung am 13.02.2025 entschieden. Gleichzeitig hat die Verwaltung darüber informiert, dass die Firma GEOnline mit der Erstellung des Jagdkatasters beauftragt wurde.
Das Verzeichnis der Jagdgenossen (Jagdkataster) wurde zwischenzeitlich vom Dienstleistungsunternehmer erstellt bzw. ein erster Entwurf gefertigt. Hierzu wurde der
Altdatenbestand des Jagdkatasters von 2019 aus dem bisherigen System des ehemaligen Dienstleisters Großkopf GbR in das neue System migriert sowie einzelne Bereinigungen vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass die Gemeinde Steinenbronn Eigentümerin eines Eigenjagdbezirkes ist. Hierbei handelt es sich um eine zusammenhängende Fläche nordwestlich von Steinenbronn mit einer Größe von 83,2 ha (Anlage 1). Gemäß § 10 Abs. 1 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) bilden zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von mindestens 75 Hektar, die im Eigentum ein und derselben Person oder Personengemeinschaft stehen, einen Eigenjagdbezirk.
Nach § 10 Abs. 4 JWMG kann der Eigentümer eines Eigenjagdbezirks mit Zustimmung der Jagdgenossenschaft eines angrenzenden gemeinschaftlichen Jagdbezirks für den Zeitraum der gesetzlichen Mindestpachtdauer sechs Jahre auf die Selbstständigkeit des Eigenjagdbezirkes verzichten. Die Folge eines wirksamen Verzichts ist, dass der Eigenjagdbezirk Bestandteil des gemeinschaftlichen Jagdbezirks wird, den damit geltenden Rechtsbestimmungen unterliegt und der Eigentümer oder die Eigentümerin Mitglied der Jagdgenossenschaft wird. Ein Austausch mit dem Revierförster Achim Klausner sowie mit der Forstbezirksleitung für den Forstbezirk Schönbuch (ForstBW) führte zu dem Ergebnis, dass die Eingliederung des Eigenjagdbezirks in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk als sinnvoll erachtet und ausdrücklich empfohlen wird. Durch die Eingliederung in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk können Ressourcen besser gebündelt und damit die Jagdverwaltung effizienter gestaltet werden. Zugleich wird eine nachhaltigere Wildtierbewirtschaftung ermöglicht.
In Hinblick auf die sich ergebenden Vorteile und der daraus resultierenden Effizienzsteigerung schlägt die Verwaltung daher die Eingliederung des Eigenjagdbezirkes in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Steinenbronn vor.
Beschlussfassung: Einstimmig beschlossen
TOP 5
Sicherung Stützmauer Sonnenhalde 26
I. Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat nimmt den vorgestellten Sachverhalt zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat bevollmächtigt den TKEU mit der Beauftragung der Firma Henzler Bau GmbH für die Errichtung einer neuen Stahlbetonwinkelstützwand an Gebäude Nr. 26 in der Sonnenhalde.
II. Sachdarstellung
In seiner öffentlichen Sitzung am 06.12.2022 beschloss der Gemeinderat, die Vergabe der abschnittsweisen Unterfangung der Stützmauer in der Sonnenhalde Haus Nr. 26 an die Firma Henzler Bau GmbH, Bachstraße 7 in 72585 Riederich zu vergeben (vgl. GRDS-Nr. 2024/152).
Die Firma Henzler Bau GmbH plante ursprünglich den Beginn der Baumaßnahme im Januar 2023. Da vor Beginn der Baumaßnahme jedoch noch dringend ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt werden musste, konnte die Baumaßnahme nicht – wie geplant - im Januar 2023 starten.
Das Beweissicherungsverfahren hat sich sodann über ein Jahr hinweg gezogen. Erst Ende Mai 2024 wurde dem Ortsbauamt die gutachterliche Beurteilung des Gebäudes Haus Nr. 26 vorgelegt. Im Juni 2024 hat der Eigentümer der Sonnenhalde 26 die Dokumentation der gutachterlichen Beurteilung durch Unterschrift anerkannt. Im Anschluss daran galt es, mit der Firma Henzler Bau GmbH zu klären, ob diese an der Durchführung des Bauvertrages noch Interesse hat. Die Firma Henzler Bau GmbH bestätigte gegenüber dem Ortsbauamt, dass sie nach wie vor Interesse an der Ausführung der Baumaßnahme haben. Ende November 2024 hat die Firma Henzler Bau GmbH schließlich mit der Baumaßnahme in der Sonnenhalde 26 begonnen.
Im Rahmen dieser Maßnahme wurde festgestellt, dass das Fundament der Stützwand entlang der Straße erhebliche Mängel aufweist. Es stellte sich heraus, dass das bestehende Fundament in Bezug auf die Standsicherheit der Wand völlig unzureichend ist.
Beratung im Gemeinderat am 21.01.2025 öffentlich Beschluss 2 von 2
Besonders besorgniserregend ist, dass die Verkippung der Wand in Richtung der Straße sich weiter verschärft hat. Diese Entwicklung ist nicht nur auf die äußerlich sichtbaren Veränderungen zurückzuführen, sondern hat auch bereits zur Bildung neuer Risse und Fugen am Treppenaufgang des angrenzenden Gebäudes geführt, die seit dem Herbst 2024 sichtbar sind. Aufgrund der nicht gewährleisteten Standsicherheit der Stützwand besteht akute Gefahr für Leib und Leben, sowohl für die Anwohner als auch für die Passanten, die sich in unmittelbarer Nähe der Wand aufhalten. Eine weitergehende Verschlechterung der Stabilität könnte zu unkontrollierten Verschiebungen und im schlimmsten Fall zu einem Zusammenbruch der Wand führen.
Herr Lübke vom Ingenieurbüro tragwerkeplus GmbH & Co. KG hat nach eingehender Prüfung der Situation empfohlen, den Straßenraum im Bereich des veränderten Wandabschnitts, der durch Verkippung gefährdet ist, umgehend zu sperren. Dies dient der Vermeidung von Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit und ermöglicht die Durchführung notwendiger Sicherungsmaßnahmen. Aufgrund dieser Empfehlung wurde von Seiten des Ordnungsamtes die Sperrung des betroffenen Straßenraums bereits am 09. Januar 2025 veranlasst. Des Weiteren wird die Firma Henzler ab dem 15. Januar 2025 mit dem Teilabbruch und Rückbau der Geländeauffüllung hinter der Wand beginnen, um den Bereich zu entlasten und so die Stabilität der Wand zu fördern. Zusätzlich empfiehlt Herr Lübke, dass zeitnah eine neue Stahlbetonwinkelstützwand errichtet wird, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen und weitere Verschiebungen in der Böschung zu verhindern. Diese Maßnahme ist insbesondere wichtig, da hinter diesem Bereich zusätzliche Gebäudeanbauten bestehen, deren Stabilität ebenfalls gefährdet sein könnte.
Zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit ist zudem eine fachgerechte Absturzsicherung erforderlich. Herr Lübke schlägt vor, ein Geländer mit einer Höhe von mehr als 90 cm zu installieren, da der derzeit vorhandene Bretterzaun für diese Anforderungen ungeeignet ist. Die Gemeinde hat bereits die Firma Henzler über Herrn Lübke beauftragt, ein Angebot für die Folgemaßnahmen zu erstellen, um eine zeitnahe Umsetzung der notwendigen Maßnahmen sicherzustellen.
Beschlussfassung: Einstimmig beschlossen
TOP 6
Anfragen von Gemeinderäten
Bürgermeister Habakuk berichtete, dass es noch zwei Anfragen aus dem letzten Jahr gibt. Die erste Anfrage war damals von GR Elsässer bezüglich der Parkplätze hinter dem Bürgerhaus und in der Tiefgarage. Die Parkplätze hinter dem Bürgerhaus waren tatsächlich für einen kurzen Zeitraum zeitlich beschränkt. Dies hat sich als ungeeignet herausgestellt. Uns liegen hierzu auch Unterlagen vom LRA vor.
Des Weiteren ging er auf die Anfrage von GRin Brauner, bezüglich der Laubbeseitigung bei den öffentlichen Parkplätzen im Spitzäckerweg ein. Dies wird in Zukunft der Bauhof machen.
Einladung zur Sitzung des Partnerschaftsbeirats und des Freundeskreises der Partnerschaften am 03.02.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Partnerschaftsbeirats und Freundeskreis der Partnerschaften am Montag, 03.02.2025, 19:00 Uhr im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses lade ich Sie herzlich ein.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- öffentlich -
1. Protokoll der letzten Sitzung vom 23.10.2024 |
2. Planung und Organisation Programm Partnerschaftstreffen 2025 in Steinenbronn |
3. Verschiedenes |
4. Termin nächste Sitzung 24.03.2025 |
Mit freundlichen Grüßen
Ronny Habakuk
Bürgermeister
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 21.01.2025
Zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, 21.01.2025, um 19:30 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses, lade ich Sie herzlich ein.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
-öffentlich-
1. Bürgerfragestunde |
2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefassster Beschlüsse und sonstige Bekanntgaben |
3. 1. Änderungssatzung über die Nutzung sowie die Gebühren der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Steinenbronn - Korrektur der Gebühren Beschluss |
4. Eingliederung des Eigenjagdbezirks Steinenbronn in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Beschluss |
5. Sicherung Stützmauer Sonnenhalde 26 Beschluss |
6. Anfragen von Gemeinderäten |
-nichtöffentlich-
Mit freundlichen Grüßen
Ronny Habakuk
Bürgermeister
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Weitere Informationen
Hier finden Sie weitere wichtige Informationen, Berichte und Präsentationen in Ergänzung zu öffentlichen Gemeinderatsberichten und Sitzungsvorlagen.
Präsentation "GUBSER II, Nord"
In der hier (PDF-Datei) hinterlegten Präsentation zu "GUBSER II, Nord" finden Sie Grundlagen-Informationen:
- Flächennutzungsplan
- Luftbild
- Bebauungsplan
- Naturschutzfachliche Daten
- Städtbaulicher Entwurf
- Aufstellungsbeschluss
Präsentation "MAURER IV"
In der hier (PDF-Datei) hinterlegten Präsentation zu "MAURER IV, Nord" finden Sie Grundlagen-Informationen:
- Schutzgebiete
- Flächennutzungsplan
- Erschließungskonzept
- Bebauungsplan
- Planung Entwässerung
- Anbindung an L 1208 (Varianten)
Präsentation "Kreisweites Sirenennetz"
Hier (PDF-Datei) finden Sie die Präsentation zur Konzeption des "Kreisweiten Sirenennetzes" hinterlegt.