Räume der Gemeinde für Veranstaltungen mieten
Den örtlichen, überörtlichen und auswärtigen Vereinen/Verbänden, sowie allen Einwohnern der Gemeinde, als auch auswärtigen Interessenten stellt die Gemeinde verschiedene Räumlichkeiten zur Verfügung, welche für Einzelveranstaltungen gemietet werden können.
Die Benutzungsentgelte je Räumlichkeit, Tarife je nach Nutzungsdauer können der Gebührenordnung vom 01.01.2019 entnommen werden.
Bei allen privaten Buchungen muss eine Kaution geleistet werden.
Im Falle einer konkreten Raumanfrage, muss ein ausgefülltes Mietanfrageformular per Mail an hallenbelegung(@)steinenbronn.de versendet werden. Alternativ kann es auch im Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.
Frau Lisa Oertle wird dann die Anfrage mit unseren Belegungsplänen abgleichen und Ihnen eine Zu- oder Absage erteilen.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie dann im Verlauf von Frau Oertle.
Wir weisen darauf hin, dass wir nur für die Planung der Belegung zuständig sind, also nur für die Vermietung der Räume grundlegend. Alles was die Veranstaltung und deren Ablauf selbst betrifft (z.B. Catering, DJ, Dekoration usw.) muss von Seiten des Veranstalters organisiert werden.
Die Räumlichkeiten
Bürgersaal im Bürgerhaus
Der Bürgersaal befindet sich im 2. OG des Bürgerhauses Steinenbronn, Stuttgarter Str. 7-9 in 71144 Steinenbronn.
Er bietet Platz für bis zu 300 Personen (bei Konzertbestuhlung) oder 210 Personen (bei Veranstaltungen mit Bewirtschaftung; also inkl. Tische und Stühle). Der Saal ist ideal geeignet für Trauungen, größere Geburtstagsfeiern, Tagungen, Infoveranstaltungen, Firmenfeiern und vieles mehr. Die Bestuhlung kann hier individuell mit Ihnen abgestimmt werden.
Zu jeder Buchung des Bürgersaals können verschiedenste Punkte ergänzt werden, wie die Nutzung der Theke/Bar, die Nutzung der Bühne inkl. der Musikanlage, der Gebrauch des Beamers oder auch die zusätzliche Anmietung des VHS-Raumes (z.B. als Künstlergarderobe). All diese sind im Mietanfrageformular aufgeführt. Für alle vier Punkte entstehen jeweils Zusatzkosten, welche Sie im § 5 Abs. 1+2 der Gebührenordnung Steinenbronn entnehmen können.
Parkmöglichkeiten gibt es entweder auf dem Dorfplatz, hinter dem Bürgerhaus (Einfahrt Höhe Brunnen-Apotheke) oder auf freien Flächen in den Wohngebieten.
Der Bürgersaal ist vermutlich unsere vielseitigste und gleichzeitig auch zweitgrößte Räumlichkeit.
Vereinsräume im Bürgerhaus
Im 1. OG des Bürgerhauses befinden sich mehrere Vereinsräume in verschiedener Größenordnung. Wie der Name bereits vermuten lässt, sind diese Räume unseren Vereinen/Verbänden, überörtlichen Vereinen/Verbänden oder internen Nutzungen vorbehalten.
Eine Vermietung zur Durchführung privater Veranstaltungen ist für die Vereinsräume nicht möglich. Hierbei werden keinerlei Ausnahmen gemacht.
Schulturnhalle
Die Schulturnhalle befindet sich im Ortskern in der Schulstraße 6, direkt neben der Klingenbachschule Steinenbronn. Sie eignet sich besonders gut für das Durchführen von Trainingseinheiten kleinerer bis mittelgroßer Sportgruppen, Tanztruppen oder vergleichbaren Gruppen.
Die Halle ist deutlich kleiner als unsere Mehrzweckhalle Sandäckerhalle, weshalb der Betrieb durch größere Gruppen prinzipiell kaum möglich ist.
In der Regel wird die Halle von genau solchen Gruppen/Teams gemietet und genutzt. Immer wieder aber auch von örtlichen Vereinen für öffentliche Veranstaltungen.
In seltenen Fällen kann die Schulturnhalle auch für private Einzelveranstaltungen genutzt werden. Dies kann allerdings nur in individueller Absprache mit der Gemeinde genehmigt werden.
Musiksaal der Klingenbachschule
Der Musiksaal der Klingenbachschule wird, ähnlich wie die Vereinsräume im Bürgerhaus, nur an örtliche oder überörtliche Vereine/Verbände, als auch interne Veranstaltungen zur Nutzung freigegeben.
Auch hier ist die Durchführung privater Veranstaltungen nicht gestattet.
Die Nutzung des Musiksaals ist im Allgemeinen nur außerhalb der Schulzeiten möglich und wird von uns dennoch mit der Klingenbachschule abgestimmt. Am häufigsten wird der Raum für musikalische Zwecke verwendet. Darüber hinaus ist er aber auch für kleinere Infoveranstaltungen, Vereinssitzungen und vergleichbares geeignet.
Sandäckerhalle
Bei der Sandäckerhalle Steinenbronn handelt es sich um eine Sport- und Mehrzweckhalle. Sie befindet sich in der Sandäckerstraße 1 in 71144 Steinenbronn.
Die Halle besteht aus drei Teilen, durch Trennwände separierbar, und kann in Teilen oder gesamtheitlich gemietet werden.
Sie bietet bestuhlt Platz für bis zu ca. 800 Personen. Bei Veranstaltungen mit Stehplätzen natürlich für noch mehr. Es kann optional auch der Nebenraum der Sandäckerhalle dazu gebucht werden, zum Beispiel zum Aufbau eines Buffets oder allgemein für Catering.
Die Sandäckerhalle wird für verschiedenste Veranstaltungen gebucht. Für Musikveranstaltungen, Verbands- oder Kreistagungen, Abschlussfeierlichkeiten, Hochzeiten, Einschulungen, Jubiläumsfeste und vieles mehr.
Die Bühne der Halle kann dazu gebucht werden. Diese gibt es in zwei unterschiedlichen Größenverhältnissen. Die Bühne kann im Standardaufbau verwandet werden, so wie sie dort dauerhaft anzutreffen ist. Hierfür entstehen Zusatzkosten nach § 5 Abs. 1+2 der Gebührenordnung Steinenbronn.
Wenn ein größerer Bühnenaufbau benötigt wird, muss eine Bühnenerweiterung von unserem Bauhof aufgebaut werden. Die hierfür benötigte Arbeitszeit der Bauhofmitarbeiter wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Da die Halle regulär von unseren Sportvereinen genutzt wird, muss eine Mietanfrage für die Sandäckerhalle mindestens 10 Monate im Vorfeld getätigt werden. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Planung und Durchführung von Wettkämpfen der Vereine an den Wochenenden nicht zu sehr eingeschränkt wird.
Parkmöglichkeiten gibt es reichlich in unmittelbarer Hallennähe.
Nebenraum der Sandäckerhalle
Der Nebenraum der Sandäckerhalle befindet sich ebenfalls an der Sandäckerstraße 1 in Steinenbronn. Er kann unabhängig von der großen Halle gemietet werden.
Platz bietet der Raum für bis zu 150 Person bei Veranstaltungen mit Tischen und Stühlen. Bei Veranstaltungen im Stehen, also zum Beispiel Partys, Tanzveranstaltungen oder Empfängen im Stehen kann man mit etwas mehr Gästen kalkulieren, eine genaue Anzahl haben wir hierfür nicht.
Der Nebenraum ist auf Grund seiner leichten Abgeschiedenheit ideal geeignet für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, bzw. allgemein für Partys. Natürlich spricht auch nichts gegen die Durchführung einer ruhigeren Veranstaltung.
Bei jeder Mietung des Nebenraums ist die Küche vor Ort inklusive. Da aber die Kapazitäten des Inventars der Küche begrenzt sind, muss aber einer bestimmten Anzahl von Gästen das Inventar von uns aufgestockt werden. Hierfür entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten.
Da sich der Raum direkt neben der Sandäckerhalle befindet, können dieselben Parkmöglichkeiten in Anspruch genommen werden.
Mensa der Klingenbachschule
Die Räumlichkeiten der Schulmensa können außerhalb der Schulzeit und außerhalb der Öffnungszeiten der Kernzeitbetreuung von örtlichen und überörtlichen Vereinen/Verbänden angemietet werden.
Auf Grund der Größe des Mensaraumes sind hier nur kleinere Veranstaltungen möglich. Termine werden eng mit der Schule und der Kernzeitbetreuung abgestimmt.
Die Miete für private Veranstaltungen ist ausgeschlossen.
Auch ist die Nutzung der Küche aus hygienerechtlichen Gründen untersagt. Gebucht werden kann nur der „Speiseraum“.
Wildsaubar
Grundlegend ist für die Nutzung der Wildsaubar kein Mietanfrageformular nötig. Die offen zugänglichen Bereiche (Grillstelle und Überdachung) sind öffentlich zugänglich.
Es ist möglich, die Waldhütte zu mieten. Ob das erforderlich ist hängt von den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen des Mieters ab.
Im Falle einer Mietanfrage mit Hütte steht es dem Mieter frei, bis zu zwei Sonderdurchfahrtsgenehmigungen für den Veranstaltungstag zu beantragen. Diese sind allerdings rein für das Be- und Entladen gedacht und stellen keine Parkerlaubnis für das Waldgebiet dar.
Es gibt vor Ort keine Tische, Bänke oder Stühle. Diese müssen ggf. in Eigenleistung hingebracht werden.
Auch befindet sich an der Wildsaubar keine Toilette und auch nichts Vergleichbares.
Wie oben erwähnt handelt es sich um eine öffentliche Grillstelle, weswegen auch durch eine Mietung der Waldhütte nicht garantiert werden kann, dass keine anderen Personen oder Gruppen an der Grillstelle auftauchen.
Den Mietern steht es nicht zu „fremden Leuten“ das Nutzen der Wildsaubar zu untersagen oder sie wegzuschicken. Die Hütte selbst allerdings soll nur für die Mieter zugänglich sein. Diese haben dann das alleinige Nutzungsrecht.
Geparkt werden kann am nahegelegenen Waldparkplatz oder alternativ im Gewerbegebiet.
Geschirrmobil
Die Gemeinde Steinenbronn besitzt ein sogenanntes Geschirrmobil. Dieses verfügt über eine gewisse Anzahl an Tellern, Schüsseln, Gläsern, Tassen, Besteck u. Ä.
Außerdem ist darin eine Industriespülmaschine verbaut.
Häufig vermieten wir das Geschirrmobil an andere Gemeinden oder Städte, die es dann für jeweilige öffentliche Veranstaltungen nutzen. Auch örtliche Vereine mieten das Geschirrmobil für ihre Veranstaltungen in regelmäßigen Abständen.
Sonst wird das Inventar des Mobiles immer wieder im Rahmen größerer Veranstaltungen verwendet, um das Kücheninventar vor Ort aufzustocken.
Man kann das Geschirrmobil inklusive oder exklusive Inventar buchen.
Eine private Vermietung ist grundlegend möglich, muss aber natürlich individuell besprochen werden.
Hierfür gibt es ein eigenes Mietanfrageformular. Dieses finden Sie hier:


