Übersicht: Gemeinde Steinenbronn

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Steinenbronn Aktuell - die ePaper-Ausgabe

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Auch in weitere frühere Ausgaben des Amtsblattes kann eingesehen werden.

Neues 2-spaltiges Layout fürs Amtsblatt

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

es ist mir ein besonderes Anliegen, dass unser Amtsblatt nicht nur als Informationsquelle dient, sondern auch in seiner Qualität stetig verbessert wird. Daher freue ich mich sehr, Ihnen mitzuteilen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 03.12.2024 die Vollfinanzierung des Amtsblatts beschlossen hat. Damit bleibt sichergestellt, dass es weiterhin kostenlos an alle Haushalte in Steinenbronn verteilt wird.

Um die Lesbarkeit und die Darstellung von Inhalten weiter zu optimieren, erscheint das Amtsblatt ab der Ausgabe Nummer 6/2025 in einem neuen, zweispaltigen Layout. Diese Umstellung sorgt für eine bessere Übersichtlichkeit, eine angenehmere Leseführung und eine modernere Gestaltung. Besonders profitieren davon unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie unsere Vereine und Ehrenamtlichen, die ihre wertvolle Arbeit nun noch ansprechender präsentieren können.

Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass wir unsere digitale Kommunikation weiter ausbauen. Aktuelle Informationen finden Sie auch hier auf unserer Homepage sowie auf unseren sozialen Medien bei Facebook und Instagram. So bleiben Sie jederzeit gut informiert und können sich noch direkter mit uns austauschen.

Ich möchte Sie außerdem ausdrücklich ermutigen, die Rubrik „Steinenbronner Stimme“ im Amtsblatt zu nutzen. Sie bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich öffentlich zu äußern und ihre Anliegen, Anregungen oder Ideen mit der Gemeinschaft zu teilen. Denn ein lebendiger Austausch stärkt unser Miteinander und trägt zur positiven Entwicklung unserer Gemeinde bei.

Mir ist es besonders wichtig, dass unser Amtsblatt inhaltlich wie gestalterisch auf einem hohen Niveau bleibt – als verlässliche Informationsquelle und als Spiegel unseres aktiven Gemeindelebens. Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung und freue mich darauf, diesen Weg gemeinsam mit Ihnen weiterzugehen.

Herzliche Grüße

Ronny Habakuk
Bürgermeister von Steinenbronn