Öffentliche Bekanntmachungen
Hier sind die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Steinenbronn abrufbar.
Haushaltssatzung für die Gemeinde Steinenbronn für das Haushaltsjahr 2025
- Bekanntmachung Haushaltssatung (PDF-Datei)(PDF Datei)
- Haushalt 2025 (PDF-Datei) (PDF Datei)
Wahlbekanntmachung Bundestagswahl 2025
Wahlbekanntmachung (PDF-Datei) (PDF Datei)
Hebesatzsatzung: Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer
Abwassersatzung: Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
Wasserversorgungssatzung: Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
Entsorgungssatzung: Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
Haushaltssatzung des Wasserverbandes Aich für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
1. Änderungssatzung über die Nutzung sowie die Gebühren der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Steinenbronn
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses BB & SGB und seiner Geschäftsstelle
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen unter anderem bei Wahlen und Abstimmungen
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Steinenbronn, Bürgeramt, Stuttgarter Straße 5, 71144 Steinenbronn, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Steinenbronn, den 16.01.2025