FFH-Mähwiesenflächen in Steinenbronn
Was sind FFH-Mähwiesen – und betrifft das auch Ihr Grundstück?
Haben Sie eine Wiesenfläche in Steinenbronn? Wissen Sie, ob Ihre Wiese als FFH-Mähwiese (FFH steht für Fauna-Flora-Habitat) eingestuft ist? Und wissen Sie, welche besonderen Rechte und Pflichten damit verbunden sind?
FFH-Mähwiesen zählen zu den artenreichsten Lebensräumen unserer Kulturlandschaft. Sie bieten zahlreichen Blütenpflanzen, Insekten, Schmetterlingen und Vögeln einen wertvollen Lebensraum und leisten einen wichtigen Beitrag zur biologischen Vielfalt. Deshalb stehen sie sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten unter besonderem gesetzlichem Schutz.
Besitzen Sie eine Wiesenfläche? Dann könnte diese als FFH-Mähwiese eingestuft sein. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer wissen gar nicht, dass ihre Fläche unter diesem Schutz steht. Die Gemeinde Steinenbronn informiert Sie gerne darüber und unterstützt Sie bei allen Fragen.
Könnte Ihre Wiese betroffen sein?
- Haben Sie eine Wiesenfläche in Steinenbronn?
- Wissen Sie, ob Ihre Wiesenfläche als FFH-Mähwiese eingestuft ist?
- Sind Sie unsicher, ob Ihre Fläche unter den gesetzlichen Schutz fällt?
- Wissen Sie, welche besonderen Bewirtschaftungsvorgaben für Ihre Wiese gelten?
- Benötigen Sie Unterstützung bei der Pflege oder Bewirtschaftung Ihrer Fläche?
- Können oder möchten Sie Ihre Wiesenfläche nicht selbst bewirtschaften?
- Könnten Sie sich eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde vorstellen?
Was bedeutet das für Eigentümerinnen und Eigentümer?
Ist eine Fläche als FFH-Mähwiese eingestuft, besteht die gesetzliche Verpflichtung, ihren ökologischen Wert dauerhaft zu erhalten. Verschlechterungen des Erhaltungszustands sind nicht zulässig und können unabhängig von einer Förderung naturschutzrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Damit die Wiese ihren Artenreichtum behält, ist eine angepasste Bewirtschaftung erforderlich. Dazu gehören in der Regel zwei Schnitte pro Jahr (bei geringem Aufwuchs gegebenenfalls nur ein Schnitt), ein erster Schnitt erst zur Blüte der bestandsbildenden Gräser sowie eine zurückhaltende Düngung. Neueinsaaten oder Nachsaaten dürfen grundsätzlich nicht ohne vorherige Abstimmung mit den zuständigen Behörden erfolgen. Ziel dieser Bewirtschaftung ist es, den ökologischen Wert der Wiese langfristig zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Wir beraten und unterstützen Sie
Nicht jede Eigentümerin und jeder Eigentümer kann eine FFH-Mähwiese selbst bewirtschaften oder kennt die besonderen Anforderungen, die mit dem gesetzlichen Schutz verbunden sind. Die Gemeinde Steinenbronn möchte Sie dabei unterstützen und steht Ihnen gerne beratend zur Seite.
Wir informieren Sie unter anderem über:
- die Anforderungen an eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung,
- Möglichkeiten der Eigenpflege,
- geeignete Pflegemaßnahmen und Bewirtschaftungsformen sowie
- Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit der Gemeinde.
Sie haben Fragen oder sind sich unsicher?
Gemeinsam finden wir eine passende Lösung, damit Ihre Wiesenfläche dauerhaft erhalten und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gepflegt werden kann. Auch wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Fläche betroffen ist oder Fragen zur Bewirtschaftung haben, können Sie sich jederzeit unverbindlich an uns wenden.
Zusammenarbeit mit der Gemeinde
Die Gemeinde Steinenbronn setzt sich dafür ein, wertvolle Wiesenflächen langfristig zu sichern und ökologisch aufzuwerten. Deshalb suchen wir Eigentümerinnen und Eigentümer, die sich eine Zusammenarbeit vorstellen können – sei es durch den Verkauf ihrer Fläche, eine langfristige Übernahme oder Unterstützung bei der naturschutzgerechten Pflege.
Könnten Sie sich vorstellen, Ihre Wiesenfläche an die Gemeinde zu verkaufen oder langfristig zur Pflege und Bewirtschaftung zu überlassen?
Auch eine andere Form der Zusammenarbeit kann für Sie interessant sein. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.
So können wertvolle Lebensräume dauerhaft erhalten und gleichzeitig notwendige Ausgleichsmaßnahmen für zukünftige kommunale Entwicklungen umgesetzt werden.
Kontakt
Für Fragen oder eine unverbindliche Beratung wenden Sie sich gerne an das Ortsbauamt der Gemeinde Steinenbronn.
E-Mail: ortsbauamt(@)steinenbronn.de
Telefonnummer: 07157/1291-46
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um FFH-Mähwiesen und deren Bewirtschaftung.

