Neuigkeiten: Gemeinde Steinenbronn

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.
Verarbeitungsunternehmen
DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Genutzte Technologien

Https-Verschlüsslung

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Steinenbronn
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Steinenbronn
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Steinenbronn beteiligt sich am Kommunalen Aktionstag

icon.crdate12.05.2026

Mit der Aktion „Kommunen am Limit“ fordert Steinenbronn bessere Rahmenbedingungen für handlungsfähige Kommunen.

Aktionstag in Steinenbronn: Kommunen am Limit

Bürgermeister und Gemeinderat setzen ein gemeinsames Zeichen

Auch Steinenbronn spürt den finanziellen Druck.

Bürgermeister Ronny Habakuk und der Gemeinderat machen mit der Aktion „Kommunen am Limit“ auf die wachsenden Herausforderungen für Städte und Gemeinden aufmerksam.

Ein gemeinsamer Appell des Gemeindetags, Städtetags und Landkreistags Baden-Württemberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg befinden sich in einer massiven Krisensituation:

Die kommunalen Haushalte geraten vielerorts an ihre Belastungsgrenzen. Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass zukünftig zentrale staatliche und gesellschaftliche Aufgaben vor Ort nicht mehr zuverlässig erfüllt werden können.

Die kommunale Ebene trägt Verantwortung für Krankenhäuser, Kinderbetreuung und Schulen, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, Integration, Mobilität, Klimaschutz und -anpassung, sozialen Zusammenhalt sowie die örtliche Infrastruktur. Zugleich steigen Erwartungen, Standards und Aufgaben stetig – zumeist ohne ausreichende Finanzierung.

Diese Entwicklung gefährdet die kommunale Handlungsfähigkeit – und damit die Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens insgesamt.
Vor diesem Hintergrund haben der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag erstmals einen gemeinsamen bundesweiten kommunalen Aktionstag Kommunalfinanzen „Kommunen am Limit“ initiiert, der am Montag, dem 22. Juni 2026, dezentral in ganz Deutschland stattfinden soll. Ziel ist es, gemeinsam und sichtbar auf die prekäre Lage der Kommunalfinanzen aufmerksam zu machen und zugleich die Notwendigkeit grundlegender Reformen auf Bundesebene deutlich zu unterstreichen.

Wir möchten Sie herzlich bitten und zugleich ausdrücklich ermutigen, sich vor Ort an diesem Aktionstag zu beteiligen. Das dazu von den kommunalen Bundesverbänden entwickelte Materialpaket ermöglicht es Ihnen, sich entsprechend der örtlichen Gegebenheiten und Bedarfe mit vertretbarem Aufwand am Aktionstag zu beteiligen.

An diesem Aktionstag soll nicht allein eine bessere Finanzausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise eingefordert werden. Es geht zugleich darum, die ganz grundsätzliche Debatte über die Zukunft staatlicher Aufgabenwahrnehmung voranzutreiben: Was soll der Staat leisten? Welche Standards sind dauerhaft finanzierbar? Wie stärken wir kommunale Eigenverantwortung statt immer neuer Detailsteuerung? Und wie schaffen wir wieder mehr Vertrauen in die Problemlösungskraft vor Ort?

Die Bundesebene ist hier besonders gefordert. Viele finanzielle Belastungen der Kommunen haben ihren Ursprung in bundesgesetzlichen Entscheidungen. Wer vor Ort funktionierende Strukturen erwartet, muss den Kommunen zugleich dauerhaft verlässliche finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen ermöglichen.
Deshalb sollte der Aktionstag aus unserer Sicht zugleich Ausgangspunkt für einen strukturierten politischen Dialog sein. Wir regen daher an, dass Landkreise, Städte und Gemeinden gemeinsam auf Ebene der Landkreise oder innerhalb der Wahlkreise die örtlichen Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD nach dem 22. Juni 2026 zu einem Gespräch einladen.

Ziel sollte es sein, die konkrete kommunale Lage vor Ort, bestehende strukturelle Belastungen sowie Erwartungen an notwendige Reformen offen zu diskutieren. Ein gemeinsames Gesprächsformat von Landkreis, Städten und Gemeinden kann hierbei ein starkes Signal der kommunalen Geschlossenheit senden. Gerade jetzt braucht es einen offenen Dialog über den Erhalt kommunaler Handlungsfähigkeit – ehrlich in der Problembeschreibung, klar in den Erwartungen und konstruktiv in den Lösungsansätzen.

Lassen Sie uns gemeinsam sichtbar machen: Handlungsfähige Kommunen sind keine Selbstverständlichkeit. Sie sind jedoch maßgebliche Voraussetzung für Vertrauen in den Staat, gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine funktionierende Demokratie. Für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement danken wir Ihnen herzlich.

Mit freundlichen Grüßen 

Steffen Jäger, Präsident Gemeindetag Baden-Württemberg

Ralf Broß, Oberbürgermeister a. D. und Geschäftsführendes Vorstandmitglied Städtetag Baden-Württemberg

Prof. Dr. Alexis von Komorowski, Hauptgeschäftsführer Landkreistag Baden-Württemberg