Ordnungsamt
Das Ordnungsamt kümmert sich um die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in der Gemeinde.
Hier werden beispielsweise Genehmigungen für Veranstaltungen erteilt, Regelungen im Bereich des Straßenverkehrs überwacht und Maßnahmen zur Einhaltung von öffentlichen Ordnungsvorschriften ergriffen.
Das Ordnungsamt ist auch Ansprechpartner für Fragen zum Gewerbe-, Gaststätten- und Marktrecht.
Sie erreichen das Ordnungsamt auch unter der allgemeinen E-Mailadresse.
Checkliste der Räum- und Streupflichten
Hinweise zur Räum-, Streu- und Reinigungspflicht
Immer spätestens dann, wenn der Winter vor der Tür steht, bekommen wir viele Anfragen zum Thema Winterdienst:
Wie häufig und zu welcher Tages- und Nachtzeit wird eigentlich Schnee geräumt? Wo wird Salz gestreut? Welche Pflichten habe ich als Anlieger? Diese und weitere Fragen erläutern wir Ihnen hier:
Immer spätestens dann, wenn der Winter vor der Tür steht, bekommen wir viele Anfragen zum Thema Winterdienst:
Wie häufig und zu welcher Tages- und Nachtzeit wird eigentlich Schnee geräumt? Wo wird Salz gestreut? Welche Pflichten habe ich als Anlieger?
Diese und weitere Fragen erläutern wir Ihnen gern mit diesem Informationsblatt (PDF-Datei).
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ihre Gemeindeverwaltung
Obdachlos - Erfrierungsgefahr?
Aktion "Wachsamer Nachbar": Winterzeit ist Einbruchszeit
Wichtige Hinweise zu HYDRANTEN
Wussten Sie, dass das Parken auf oder über einem Hydranten grundsätzlich verboten ist?
Das gilt auch, wenn in diesem Bereich das Parken durch Verkehrszeichen erlaubt sein sollte. Dies regelt die Straßenverkehrsordnung. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Verstöße nicht nur ein Verkehrsdelikt darstellen, sondern im Ernstfall schwerwiegende Folgen haben können.
Sollte ein Fahrzeug im Brandfall einen Hydranten blockieren, ist die Feuerwehr berechtigt, dieses zu entfernen – notfalls auch mit Gewalt. Unter Umständen kann dies zu Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug führen. Daher bitten wir Sie herzlich:
Parken Sie stets so, dass der Zugang zu Hydranten uneingeschränkt möglich bleibt.
So erkennen Sie Hydranten:
Hydranten werden durch spezielle Schilder gekennzeichnet. Diese Schilder sind 25 x 20 cm groß, weiß mit rotem Rand, und enthalten Informationen über die Lage des Hydranten:
Hinter dem Buchstaben „H“ wird der Durchmesser der Wasserleitung in Millimetern angegeben. Darunter finden Sie die Entfernungsangaben zum Hydranten: Zunächst die Distanz in Metern vor dem Schild, dann seitlich versetzt.
Beispiel: Eine Angabe von „1,5 / 4,5“ bedeutet, dass der Hydrant 1,5 Meter vor dem Schild und 4,5 Meter nach rechts liegt.
Einsatzbereitschaft der Hydranten sicherstellen:
Hydrantendeckel sind mit einer Vertiefung versehen, die für das Öffnen benötigt wird. Leider kann sich diese Vertiefung im Laufe der Zeit mit Schmutz, Laub oder Steinchen füllen, was im Ernstfall die Entnahme von Löschwasser verzögert.
Sollten Sie einen solchen Hydrantendeckel vor Ihrem Grundstück haben, bitten wir Sie, ihn gelegentlich zu überprüfen und bei Bedarf die Vertiefung freizuräumen. Ein kleiner Handgriff – wie das Entfernen von Schmutz, kann im Notfall wertvolle Sekunden sparen.
Auch im Winter ist Ihre Mithilfe gefragt: Bitte halten Sie Hydrantendeckel schneefrei, wenn diese in Ihrer Nähe liegen. Gerade bei starkem Schneefall oder vereisten Bedingungen können Sie durch diese kleine Maßnahme dazu beitragen, die Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.
Ihre Aufmerksamkeit und Mithilfe können im Ernstfall Leben retten. Wir danken Ihnen, dass Sie künftig beim Parken, Schneeräumen oder im Alltag einen Moment an die Hydranten in Ihrer Umgebung denken. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr jederzeit sichergestellt ist.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Laubbeseitigungspflicht: Sicherheit auf Gehwegen gewährleisten
Der Herbst bringt in jedem Jahr reichlich Laub auf die Straßen und Gehwege. Besonders bei Nässe wird das Laub zur Rutschgefahr für Passanten und Radfahrer. Aus diesem Grund bittet die Gemeindeverwaltung alle Anwohner, ihre Gehwege regelmäßig zu säubern und das Laub zu entfernen.
Die Verantwortung für die Reinigung der Gehwege liegt laut Gemeindeordnung bei den Eigentümern oder Mietern der angrenzenden Grundstücke. Diese Pflicht gilt auch für Straßenflächen, wenn kein separater Gehweg vorhanden ist. Im Falle eines Unfalls aufgrund von rutschigem Laub kann der betroffene Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden.
„Saubere und sichere Gehwege sind wichtig für die Sicherheit unserer Bürger und auch der Besucher von Steinenbronn,“ betont die Gemeindeverwaltung und appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Anwohner. Durch eine regelmäßige Reinigung können alle gemeinsam zur Sicherheit und zum positiven Erscheinungsbild der Gemeinde beitragen.
Die Gemeindeverwaltung dankt allen, die sich aktiv um ihre Gehwege kümmern und so zur Sicherheit im Ort beitragen.
Wilder Müll
Abfallsäcke, Kleidungsstücke, Sperrmüll, Elektrogeräte und andere unbrauchbaren Dinge – immer wieder kommt es im Landkreis Böblingen zu illegal entsorgten Abfällen am Straßenrand, an Feld- und Waldwegen, auf Wiesen und im Wald.
Wilder Müll lässt unser Ortsbild ungepflegt erscheinen und stört Bürgerinnen und Bürger, die ein idyllisches Umfeld genießen möchten oder Anwohner einer vom Müll verunstalteten Fläche sind. Wilder Müll schadet unserer Umgebung und stellt durch die Verschmutzung von Wiesen, Wäldern, Flüssen und Bächen eine Gefahr für Menschen und Tiere dar.
Die Gemeinde Steinenbronn weist daher eindringlich darauf hin: Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig illegal entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einer hohen Geldstrafe belangt werden. In besonders schweren Fällen können sogar mehrere Jahre Haft drohen.
Das Gleiche gilt im Übrigen auch für privaten Hausmüll, der rechtswidrig in öffentlichen Abfallbehältern oder Papierkörben entsorgt wird. Durch die im Hausmüll zwangsläufig enthalten Speisereste können Schädlinge und unter anderem auch Ratten angelockt werden.
Um zukünftig wirksam gegen wilden Müll vorgehen zu können, hoffen wir auf die tatkräftige Mithilfe aufmerksamer Bürgerinnen und Bürger. Wer wilden Müll entdeckt und den Verursacher auf frischer Tat ertappt, kann das dem Ordnungsamt unter Telefonnummer: 07157 1291-22 oder unter der E-Mailadresse melden. Oder Sie wenden sich mit Ihren Hinweisen direkt an den Polizeiposten Waldenbuch (Telefonnummer: 07157 526990).
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.
Ihre Gemeindeverwaltung
Richtiges Verhalten von Hundehaltern
Vorbeugende Maßnahmen gegen Waschbären
Heckenrückschnitt
Immer wieder müssen wir feststellen, dass Hecken, Bäume oder Sträucher in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Aus aktuellem Anlass bitten wir alle Grundstückseigentümer um Überprüfung ihrer Anpflanzungen gemäß dieses Informationsblattes (PDF-Datei).
Darüber hinaus finden Sie Hinweise und Wissenswertes im Informationsblatt "Baumfällungen und Heckenrückschnitt (PDF-Datei)".
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ihre Gemeindeverwaltung
In Feld, Wald und Wiese gibt es Regeln
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Tiere und Natur!
Die Frühlingssonne lockt die Menschen in Wald und Feld. Allein im Landkreis Böblingen wohnen rd. 396.000 Menschen. Durch die Lage im Verdichtungsraum Stuttgart erhöht sich insbesondere an den Wochenenden die Anzahl an Erholungssuchenden weiter. Umso wichtiger ist die Rücksichtnahme auf die Tiere im Wald und auf dem Feld. Sie sollten nicht unnötig gestört werden.
Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten und sich an der Natur erfreuen, das ist im Landeswaldgesetz so verankert. Das heißt aber nicht, dass man im Wald alles tun und lassen kann. Viele Waldbesucher sind sich gar nicht bewusst, dass ihr Verhalten für Wildtiere und deren Lebensraum Wald problematisch sein kann.
Auch außerhalb des Waldes ist das Betreten der freien Landschaft geregelt. Landwirtschaftliche Flächen dürfen mit der beginnenden sogenannten Aufwuchszeit nicht mehr betreten werden. Wichtig und vielleicht nicht so bekannt ist, dass damit auch Wiesen gemeint sind.
Während der sogenannten Brut- und Aufzuchtzeit zwischen März und Juli reagieren die Tiere deshalb besonders empfindlich auf Störungen, wie sie auch aus Freizeitaktivitäten entstehen. Beispielsweise Spaziergänger, Wanderer oder Radfahrer sind für Wildtiere berechenbar, da sie auf konstanten Störlinien unterwegs sind. Dagegen haben Aktivitäten abseits von Wegen für die Tiere ein größeres Störpotenzial. Deshalb: Wer beim Spaziergang auf den Wegen bleibt, vermeidet es, Wildtiere und bodenbrütende Vögel aufzuschrecken, und erspart ihnen eine Menge Stress. Es geht dabei sowohl um Felder und Wiesen als auch um den Wald.
Insbesondere Hunde sollten im Zweifel an die Leine genommen werden. Jeder Hund hat von Natur aus einen mehr oder weniger ausgeprägten Jagdinstinkt, gegen den er sich schwer wehren kann. In Baden-Württemberg gibt es keine allgemeine Leinenpflicht. Jeder Hundeführer ist dafür verantwortlich, dass er auf seinen Hund jederzeit bestimmend einwirken kann. Wenn das nicht geht, müssen Hunde – aus Rücksicht auf wildlebende Tiere und andere Erholungssuchende – an die Leine genommen werden! Das ist jetzt besonders wichtig, da ab Mai die Rehe ihren Nachwuchs bekommen. Freilaufende Hunde sind für die Tiere und ihre Jungen eine große Gefahr. Rehkitze, die von ihren Müttern in den Wiesen abgelegt werden, sind für Hunde leichte Beute.
Was Radfahren und Reiten im Wald angeht, so ist dies nur auf Wegen über 2 Meter Breite gestattet. Wer mit dem Rad abseits unterwegs sein möchte, darf dies nur auf Strecken, die explizit als Mountainbiketrails ausgewiesen sind. Das Gesetz schützt damit nicht nur Wildtiere, Pflanzen und den Waldboden, sondern auch Fußgänger, die ebenfalls gern auf schmalen Wegen unterwegs sind.
Information zur Grünschnittentsorgung
Viele Gartenbesitzer kennen das Problem: Wohin mit dem Grünschnitt während der Gartensaison?
Problematisch ist dabei besonders, dass der Rasenschnitt mehrfach im Jahr und der Rückschnitt von Gehölzen zumeist in größeren Mengen anfällt. Die Gemeinde Steinenbronn möchte daher ihren Bürgerinnen und Bürgern die verschiedenen Entsorgungsalternativen vorstellen.
Hier (PDF-Datei) erhalten Sie Informationen über die verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten.
Entsorgung von Biomüll in den warmen Sommermonaten
Informationen zur Mittagsruhe / Lärmschutzverordnung
Häufiger Anlass für Lärmbeschwerden sind private Betätigungen, wie z.B. von Nachbarn als störend empfundene Haus- und Gartenarbeiten während der Mittagsstunden.
In diesem Informationsblatt (PDF-Datei) erfahren Sie mehr zum Thema Mittagsruhe und Lärmschutzverordnung.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ihre Gemeindeverwaltung
Empfehlung zum Vorgehen bei nächtlichen Ruhestörungen
Kommt es zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr zu einer Störung der Nachtruhe im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes, empfiehlt die Gemeindeverwaltung folgendes Vorgehen:
Wenn ein klärendes Gespräch, z. B. unter Nachbarn, keine Veränderung im Verhalten des Ruhestörers bewirkt, sollte die Polizei verständigt werden, um die Nachtruhe wieder herzustellen.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger aus Steinenbronn können sich an den Polizeiposten Waldenbuch (Telefonnummer: 07157 52699-0) oder das Polizeirevier Böblingen (Telefonnummer: 07031 132500) wenden.
Ihre Gemeindeverwaltung
Informationen zu Drohnenflügen
Am 7. April 2017 ist die neue Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten (sog. Drohnen) in Kraft getreten.
Eine Drohne ist ein unbemanntes Luftfahrzeug, welches vom Boden durch einen Computer oder über eine Fernsteuerung betrieben und navigiert werden kann. Häufig sind Drohnen auch mit Kameras bestückt, um Luftaufnahmen zu fertigen.
Gemäß Kennzeichnungspflicht müssen Eigentümer eines Flugmodells oder einer Drohne mit einer Startmasse von mehr als 0,25 kg an sichtbarer Stelle Namen und Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung am Fluggerät anbringen.
Drohnen dürfen generell nur in Sichtweite geflogen werden und nur bis zu einer Flughöhe von 100 m.
Für Drohnen über 2 kg Startgewicht müssen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden. Ab 5 kg Startgewicht unterliegt der Aufstieg der Drohne der Erlaubnispflicht.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (PDF-Datei)
Verschmutzung durch Erntearbeiten auf den Feldwegen
Der Kreisbauernverband Böblingen e.V. informiert:
Während der Erntezeit bitten wir alle Fußgänger und Radfahrer auf den Feldwegen um besondere Aufmerksamkeit, Rücksicht und auch um Verständnis für Behinderungen durch Erntearbeiten.
Jedermann darf die freie Landschaft zur Erholung betreten. Jedoch dürfen besonders während der Nutzzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen nur auf Wegen betreten werden.
Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.
Bitte betreten Sie daher Felder nicht, sondern bleiben Sie auf den Wegen. Als Radfahrer nehmen Sie bitte Rücksicht auf Fußgänger und achten, auch im Sinne der eigenen Sicherheit, auf Verschmutzungen und Behinderungen.
Die Ausübung des Rechts auf Erholung erfolgt auf eigene Gefahr und begründet keine besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten, wie Landwirten.
Insbesondere während der Erntezeit lassen sich verschmutzte Fahrbahnen und Behinderungen auf Feldwegen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge und Erntemaschinen, beispielsweise beim Abfahren von bewirtschafteten Feldern nicht vermeiden.
Durch die Zweckbindung der Feldwege für die Landwirtschaft sind dies keine unüblichen Verschmutzungen und müssen nicht sofort entfernt werden. Daher können zeitweise die Wege verschmutzt sein, bitte haben Sie hierfür Verständnis und achten Sie auf mögliche Gefahrensituationen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Rücksicht.