Wasser- und Abwasserbescheide 2025 mit den Abschlagsmitteilungen für 2026
Ab der Kalenderwoche 8/2026 werden die Wasser- und Abwasserbescheide 2025 mit den Abschlagsmitteilungen für 2026 zugestellt.
Der Wasserverbrauch wurde durch kundeneigene Ablesung mittels Ablesebriefen ermittelt.
Wenn kein Zählerstand abgegeben wurde, ist der Verbrauch anhand des Vorjahresverbrauchs geschätzt worden.
Die Höhe der Wasser-, Schmutz- und Niederschlagswassergebühr setzt sich wie folgt zusammen:
| bis 31.12.2025 | ab 01.01.2026 | |
|---|---|---|
| Wasser / m³ | 1,91 € netto | 2,98 € netto |
| Schmutzwasser / m³ | 3,63 € | 4,03 € |
| Gesamt / m³ | 5,67 € | 7,22 € |
| Niederschlagswasser / m² | 0,54 € | 0,56 € |
Nach der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Steinenbronn sind Wasser- und Abwassergebühren innerhalb 14 Tagen nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig. Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Gebühren sind zum vorgenannten Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung muss die Gemeinde Säumniszuschläge und Mahn- bzw. Vollstreckungsgebühren erheben.
Die Abschläge sind am 31.03., 30.06. und 30.09.2026 fällig.
Die Höhe der Abschläge entnehmen Sie der Abrechnung 2025, Seite 2.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf die Selbstkontrolle des Wasserzählers hinweisen.
Nach Erhalt der Jahresbescheide werden immer wieder hohe Verbrauchswerte festgestellt, welche ihre Ursache in bspw. tropfenden Wasserhähnen, undichten Spülkästen, Wasserrohrbrüchen, Defekte an Heizungsanlagen etc. haben können.
Dieses Wasser/Abwasser ist vom Grundstückseigentümer zu bezahlen. Um sich vor solchen Überraschungen zu schützen, empfiehlt es sich, die Zählerstände regelmäßig, nicht nur zur Jahresablesung, zu kontrollieren und zu notieren. Im Falle eines Defekts können Sie so relativ schnell reagieren und höhere Nachzahlungskosten vermeiden.
Willkommen bei der Zählerablesung
Bei Fragen rund um die Ablesung Ihres Wasserzählers steht Ihnen Frau Perera unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07157 1291-33 oder per E-Mail gern zur Verfügung.

