In Feld, Wald und Wiese gibt es Regeln
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Tiere und Natur!
Die Frühlingssonne lockt die Menschen in Wald und Feld. Allein im Landkreis Böblingen wohnen rd. 396.000 Menschen. Durch die Lage im Verdichtungsraum Stuttgart erhöht sich insbesondere an den Wochenenden die Anzahl an Erholungssuchenden weiter. Umso wichtiger ist die Rücksichtnahme auf die Tiere im Wald und auf dem Feld. Sie sollten nicht unnötig gestört werden.
Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten und sich an der Natur erfreuen, das ist im Landeswaldgesetz so verankert. Das heißt aber nicht, dass man im Wald alles tun und lassen kann. Viele Waldbesucher sind sich gar nicht bewusst, dass ihr Verhalten für Wildtiere und deren Lebensraum Wald problematisch sein kann.
Auch außerhalb des Waldes ist das Betreten der freien Landschaft geregelt. Landwirtschaftliche Flächen dürfen mit der beginnenden sogenannten Aufwuchszeit nicht mehr betreten werden. Wichtig und vielleicht nicht so bekannt ist, dass damit auch Wiesen gemeint sind.
Während der sogenannten Brut- und Aufzuchtzeit zwischen März und Juli reagieren die Tiere deshalb besonders empfindlich auf Störungen, wie sie auch aus Freizeitaktivitäten entstehen. Beispielsweise Spaziergänger, Wanderer oder Radfahrer sind für Wildtiere berechenbar, da sie auf konstanten Störlinien unterwegs sind. Dagegen haben Aktivitäten abseits von Wegen für die Tiere ein größeres Störpotenzial. Deshalb: Wer beim Spaziergang auf den Wegen bleibt, vermeidet es, Wildtiere und bodenbrütende Vögel aufzuschrecken, und erspart ihnen eine Menge Stress. Es geht dabei sowohl um Felder und Wiesen als auch um den Wald.
Insbesondere Hunde sollten im Zweifel an die Leine genommen werden. Jeder Hund hat von Natur aus einen mehr oder weniger ausgeprägten Jagdinstinkt, gegen den er sich schwer wehren kann. In Baden-Württemberg gibt es keine allgemeine Leinenpflicht. Jeder Hundeführer ist dafür verantwortlich, dass er auf seinen Hund jederzeit bestimmend einwirken kann. Wenn das nicht geht, müssen Hunde – aus Rücksicht auf wildlebende Tiere und andere Erholungssuchende – an die Leine genommen werden! Das ist jetzt besonders wichtig, da ab Mai die Rehe ihren Nachwuchs bekommen. Freilaufende Hunde sind für die Tiere und ihre Jungen eine große Gefahr. Rehkitze, die von ihren Müttern in den Wiesen abgelegt werden, sind für Hunde leichte Beute.
Was Radfahren und Reiten im Wald angeht, so ist dies nur auf Wegen über 2 Meter Breite gestattet. Wer mit dem Rad abseits unterwegs sein möchte, darf dies nur auf Strecken, die explizit als Mountainbiketrails ausgewiesen sind. Das Gesetz schützt damit nicht nur Wildtiere, Pflanzen und den Waldboden, sondern auch Fußgänger, die ebenfalls gern auf schmalen Wegen unterwegs sind.