Kommunale Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen
T A K K I
Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen ein Angebot der Jugendhilfe nach den §§ 22 und 23 SGB VIII zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern.
Tageseinrichtung und Kindertagespflege zeichnen sich jeweils durch ein eigenständiges Profil aus. Bei der Kindertagespflege ist die Förderung in einer familienähnlichen Situation das herausragende Merkmal. Sie bietet viel Raum für individuelle Förderung und ist ein flexibles Betreuungsangebot durch Personen, die verlässlich für einen bestimmten Zeitraum den Erziehungsauftrag für die Eltern übernehmen.
Die betreuten Kinder sind in der Regel zwischen 0 und 14 Jahre alt.
Die Betreuungszeiten sind sehr unterschiedlich; manche Kinder werden ganz- oder halbtags betreut, andere nur in „Rand“- und Mittagszeiten.
Die meisten Tagespflegepersonen betreuen die Tageskinder im eigenen Haushalt. Es gibt aber auch Betreuungspersonen, die die Kinder im Haushalt der Familie betreuen oder in „anderen geeigneten“ Räumen.
Fast jede Tagespflegeperson braucht eine Pflegeerlaubnis vom Amt für Jugend und muss dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Qualifizierung wird nach einem und in ganz Baden-Württemberg einheitlichen Konzept - in enger Anlehnung an die Vorgaben des Deutschen Jugendinstituts - durchgeführt.
Dadurch sind Tagespflegepersonen für Ihre Tätigkeit qualifiziert, haben mehr Sicherheit in ihrer Betreuungstätigkeit, es gibt weniger Abbrüche der Pflegeverhältnisse und die Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung wird erhöht.
Ganz wichtig in dieser Betreuungsform ist auch ein gutes Miteinander von Betreuungsperson und Eltern. Wenn beide gut kooperieren, Vertrauen zueinander haben, sich gegenseitig respektieren und in den wesentlichen Erziehungshaltungen übereinstimmen, kann die Kindertagespflege gut gelingen und das Leben beider Familien bereichern.
Das Modell TAKKI – Kommunale Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen
Der bedarfsgerechte Ausbau der Kleinkindbetreuung ist ein großes Thema für viele Gemeinden und Städte im Landkreis.
Auf Initiative des Kreisverbands Böblingen im baden-württembergischen Gemeindetag hat die Landkreisverwaltung zusammen mit Vertretern der Städte und Gemeinden sowie den beiden Tages- und Pflegeelternvereinen mit Sitz in Sindelfingen und Leonberg in Anlehnung an das „Modell Leinfelden-Echterdingen“ im Jahr 2008 ein interessantes Konzept entwickelt, mit der Zielsetzung, die Kindertagespflege zur Betreuung von Kleinkindern zu stärken.
Der Steinenbronner Gemeinderat hat einer Teilnahme ab dem 01.09.2009 in seiner Sitzung am 19.05.2009 zugestimmt.
Das Modell bezieht sich auf die Betreuung von unter dreijährigen Kindern in Kindertagespflege.
Bei TAKKI entrichten die Eltern einen Elternbeitrag an die Gemeinde/Stadt, der sich an den Elternbeiträgen für eine Betreuung in den institutionellen Kindertageseinrichtungen (u3) in der jeweiligen Kommune orientiert (entsprechend der örtlichen Kita-Regelung). Eltern bezahlen das Betreuungsentgelt direkt an ihre Wohnortkommune, die dann die Tagespflegeperson nach den TAKKI-Richtsätzen bezahlt und den Differenzbetrag übernimmt. Für die Eltern ist somit eine echte Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege gewährleistet. Kurzfristige Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen werden auf Anfrage spätestens ab dem dritten Tag vom Tages- und Pflegeeltern e.V. Kreis Böblingen durch Vertretung geregelt.
Die Eltern machen einen speziellen schriftlichen TAKKI - Vertrag mit ihrer Tagespflegeperson.
Die Teilnahme an TAKKI ist für die Tagespflegeperson freiwillig und sie bleibt selbständig tätig. Sie muss mindestens einen Platz für ein unter dreijähriges Tageskind anbieten und braucht eine Pflegeerlaubnis.
Die Gemeinde Steinenbronn trifft eine schriftliche Vereinbarung mit der Tagespflegeperson, die das Betreuungsgeld bei TAKKI von der Gemeinde bezahlt bekommt. Dadurch ist eine große finanzielle Sicherheit gewährleistet.
Außerdem erhält sie von der Gemeinde für bis zu 25 betreuungsfreie Tage (5 Wochen) und für bis zu 30 Krankheitstage (6 Wochen) pro Kalenderjahr den Aufwandsersatz erstattet.
Die Grundqualifizierung beträgt insgesamt 160 Unterrichtseinheiten (UE). Davon werden 30 UE vor der Aufnahme eines Tageskindes absolviert und während die restlichen 130 UE gemacht werden, kann sie parallel schon Tageskinder betreuen.
Für Personen mit besonderen einschlägigen Vor- und Ausbildungen (z.B. mit einer pädagogischen Ausbildung) gelten andere Qualifizierungsanforderungen.
TAKKI - Tagespflegepersonen können die Kosten für ihre Grundqualifizierung vom Landkreis Böblingen zurück erstattet bekommen sobald sie ein unter dreijähriges TAKKI-Tageskind aufnehmen.
Die Vermittlung und Beratung von Tagespflegepersonen erfolgt über die sozialpädagogischen Fachkräfte des Tages- und Pflegeelternvereins Kreis Böblingen. Der Verein bietet auch regelmäßig Außensprechstunden im Rathaus Steinenbronn