TAKKI: Gemeinde Steinenbronn

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Steinenbronn
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Kommunale Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen

T A K K I

Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen ein Angebot der Jugendhilfe nach den §§ 22 und 23 SGB VIII zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern.

Tageseinrichtung und Kindertagespflege zeichnen sich jeweils durch ein eigenständiges Profil aus. Bei der Kindertagespflege ist die Förderung in einer familienähnlichen Situation das herausragende Merkmal. Sie bietet viel Raum für individuelle Förderung und ist ein flexibles Betreuungsangebot durch Personen, die verlässlich für einen bestimmten Zeitraum den Erziehungsauftrag für die Eltern übernehmen.

Die betreuten Kinder sind in der Regel zwischen 0 und 14 Jahre alt.

Die Betreuungszeiten sind sehr unterschiedlich; manche Kinder werden ganz- oder halbtags betreut, andere nur in „Rand“- und Mittagszeiten.

Die meisten Tagespflegepersonen betreuen die Tageskinder im eigenen Haushalt. Es gibt aber auch Betreuungspersonen, die die Kinder im Haushalt der Familie betreuen oder in „anderen geeigneten“ Räumen.

Fast jede Tagespflegeperson braucht eine Pflegeerlaubnis vom Amt für Jugend und muss dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Qualifizierung wird nach einem und in ganz Baden-Württemberg einheitlichen Konzept - in enger Anlehnung an die Vorgaben des Deutschen Jugendinstituts - durchgeführt.

Dadurch sind Tagespflegepersonen für Ihre Tätigkeit qualifiziert, haben mehr Sicherheit in ihrer Betreuungstätigkeit, es gibt weniger Abbrüche der Pflegeverhältnisse und die Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung wird erhöht.

Ganz wichtig in dieser Betreuungsform ist auch ein gutes Miteinander von Betreuungsperson und Eltern. Wenn beide gut kooperieren, Vertrauen zueinander haben, sich gegenseitig respektieren und in den wesentlichen Erziehungshaltungen übereinstimmen, kann die Kindertagespflege gut gelingen und das Leben beider Familien bereichern.

Das Modell TAKKI – Kommunale Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen

Der bedarfsgerechte Ausbau der Kleinkindbetreuung ist ein großes Thema für viele Gemeinden und Städte im Landkreis.

Auf Initiative des Kreisverbands Böblingen im baden-württembergischen Gemeindetag hat die Landkreisverwaltung zusammen mit Vertretern der Städte und Gemeinden sowie den beiden Tages- und Pflegeelternvereinen mit Sitz in Sindelfingen und Leonberg in Anlehnung an das „Modell Leinfelden-Echterdingen“ im Jahr 2008 ein interessantes Konzept entwickelt, mit der Zielsetzung, die Kindertagespflege zur Betreuung von Kleinkindern zu stärken.

Der Steinenbronner Gemeinderat hat einer Teilnahme ab dem 01.09.2009 in seiner Sitzung am 19.05.2009 zugestimmt.

Das Modell bezieht sich auf die Betreuung von unter dreijährigen Kindern in Kindertagespflege.

Bei TAKKI entrichten die Eltern einen Elternbeitrag an die Gemeinde/Stadt, der sich an den Elternbeiträgen für eine Betreuung in den institutionellen Kindertageseinrichtungen (u3) in der jeweiligen Kommune orientiert (entsprechend der örtlichen Kita-Regelung). Eltern bezahlen das Betreuungsentgelt direkt an ihre Wohnortkommune, die dann die Tagespflegeperson nach den TAKKI-Richtsätzen bezahlt und den Differenzbetrag übernimmt. Für die Eltern ist somit eine echte Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege gewährleistet. Kurzfristige Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen werden auf Anfrage spätestens ab dem dritten Tag vom Tages- und Pflegeeltern e.V. Kreis Böblingen durch Vertretung geregelt.

Die Eltern machen einen speziellen schriftlichen TAKKI - Vertrag mit ihrer Tagespflegeperson.

Die Teilnahme an TAKKI ist für die Tagespflegeperson freiwillig und sie bleibt selbständig tätig. Sie muss mindestens einen Platz für ein unter dreijähriges Tageskind anbieten und braucht eine Pflegeerlaubnis.

Die Gemeinde Steinenbronn trifft eine schriftliche Vereinbarung mit der Tagespflegeperson, die das Betreuungsgeld bei TAKKI von der Gemeinde bezahlt bekommt. Dadurch ist eine große finanzielle Sicherheit gewährleistet.

Außerdem erhält sie von der Gemeinde für bis zu 25 betreuungsfreie Tage (5 Wochen) und für bis zu 30 Krankheitstage (6 Wochen) pro Kalenderjahr den Aufwandsersatz erstattet.

Die Grundqualifizierung beträgt insgesamt 160 Unterrichtseinheiten (UE). Davon werden 30 UE vor der Aufnahme eines Tageskindes absolviert und während die restlichen 130 UE gemacht werden, kann sie parallel schon Tageskinder betreuen.

Für Personen mit besonderen einschlägigen Vor- und Ausbildungen (z.B. mit einer pädagogischen Ausbildung) gelten andere Qualifizierungsanforderungen.

TAKKI - Tagespflegepersonen können die Kosten für ihre Grundqualifizierung vom Landkreis Böblingen zurück erstattet bekommen  sobald sie ein unter dreijähriges TAKKI-Tageskind aufnehmen.

Die Vermittlung und Beratung von Tagespflegepersonen erfolgt über die sozialpädagogischen Fachkräfte des Tages- und Pflegeelternvereins Kreis Böblingen. Der Verein bietet auch regelmäßig Außensprechstunden im Rathaus Steinenbronn