Integration und Teilhabe
Die Abteilung "Integration und Teilhabe" setzt sich aus zwei Sachgebieten zusammen:
1. Kontaktstelle für Integration und Interkulturelle Arbeit
Integrationsbeauftragte Frau Carol-Lyn Lloyd-Pippich
- Die Kontaktstelle für Integration ist die zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für institutionelle Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung in Integrationsthemen.
- Interkulturelle Arbeit und andere Projekte.
2. Integrationsmanagement (Landratsamt Böblingen)
Integrationsmanagerin Alina Weig
- Geflüchtete in der Anschlussunterbringung erhalten durch die Integrationsmanagerin eine soziale Beratung.
Sprachtreff
Der Sprachtreff ist kein Kurs und hat kein festes Programm. Er lebt davon, dass Menschen bei Kaffee, Tee und Keksen zusammenkommen und miteinander sprechen – sei es in lockeren Gesprächen, in Form eines Spiels oder durch das gemeinsame Simulieren von Alltagssituationen. Im Mittelpunkt steht dabei nicht Grammatik oder perfekte Aussprache, sondern Begegnung, Austausch und der Mut, einfach loszusprechen.
Wir treffen uns immer mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr im Jugendhaus (Karlstraße 1, 71144 Steinenbronn). Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, die Teilnahme ist kostenlos und Getränke und Snacks gibt es dazu.
Je mehr Menschen mitmachen, desto bunter, spannender und lebendiger wird der Treff! Deshalb: Kommen Sie vorbei und erzählen Sie anderen davon – alle sind willkommen, ganz egal, ob mit deutscher Muttersprache oder gerade erst mit Deutsch begonnen.
Wir freuen uns auf viele neue Gesichter!
Für Fragen, Anregungen, Ideen und weitere Informationen wenden Sie sich gerne an a.weig(@)Lrabb.de oder Mobiltelefon: 0173 / 850 74 59.
Interkulturelle Projekte
Förderaufruf 2024
„Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ (Regierungspräsidium Stuttgart)
Und zum zweiten Mal ist die Gemeinde Steinenbronn mit dabei!
Unser neues Projekt:
- „Kultursensibler Zugang zu bestehenden Angeboten in der Gemeinde Steinenbronn“
Diese Maßnahme soll den Zugang von Menschen mit Migrationsgeschichte zu lokalen Informations-, Bildungs- und Teilhabeangeboten verbessern und die Kultursensibilität bei bestehenden Angeboten stärken.
Diese Maßnahme wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration finanziert und zwar aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Ein plural besetztes und zur Neutralität verpflichtetes unabhängiges Gremium (Jury) beriet über sämtliche Förderaufträge aus verschiedenen Kommunen und gab seine Empfehlung für das von der Gemeinde Steinenbronn vorgestellte Projekt.
Beginn der Maßnahme: 01.12.2024
Ende der Maßnahme: 28.02.2027
Nützliche Informationen
- Flyer Hausaufgabenbetreuung
- Schuldnerberatung (PDF-Datei)
- Informationen zu den Mietobergrenzen (PDF-Datei)
- Anlauf- und Beratungsstellen im Landkreis Böblingen (PDF-Datei)
- Sprachförderung (PDF-Datei)
- Private Haftpflichtversicherung
- Asyl und Aufenthalt, Ablauf des deutschen Asylverfahrens:
- Aufenthaltsrechtliche Folgen der Entscheidung (PDF-Datei)
Wichtige Formulare / Anträge
Aktuelle Berichte
Demnächst verfügbar
für Steinenbronn suchen wir
- Ehrenamtliche (Kontakt Asylkreis)
- Patenschaften/Sprachbegleitung - Tandem
Mieten und Wohnen
Flüchtlinge benötigen dringend Wohnungen. Nachdem diese den Anerkennungsbescheid erhalten haben, müssen sie baldmöglichst aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte) ausziehen.
Auch Obdachlose in der Gemeinde brauchen ein neues Zuhause. Die Integrationsbeauftragte der Gemeinde Steinenbronn hilft zusammen mit dem ehrenamtlichen Helferkreis vor Ort bei der Wohnungsvermittlung.
Nachfolgende Ausführungen gelten im Gemeindegebiet Steinenbronn:
- Es gelten die ortsüblichen Mieten.
- Die geschlossenen Mietverträge sowie die Mieter liegen nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde
- Sollten Sie in Betracht ziehen Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge oder Obdachlose zu vermieten, ist es wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom Jobcenter prüfen lassen
- Die Mietkaution kann vom Jobcenter übernommen werden, sofern die Wohnung angemessen ist. Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl, der Gesamtfläche, des Heizenergieträgers und der Region. (siehe Informationen zu den Mietobergrenzen)
- Für Mietangebote außerhalb der Angemessenheitsgrenze übernimmt das Jobcenter die Kaution grundsätzlich nicht.
Archiv
2018
- Gartenprojekt in der Anschlussunterbringung
- Veranstaltungsabende Mieter-Führerschein im Rathaus Steinenbronn
- Eine Vernissage des Künstlers M. Saedi (initiiert durch das Café International)
- Einsatz bei der "Markungsputzete" der Gemeinde
Feedback
Haben Sie Anmerkungen, Wünsche oder Vorschläge?
Oder möchten Sie mitwirken, Ihren Verein für Flüchtlinge vorstellen, Termine bekannt geben oder Sonstiges? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung per E-Mail:
Unter dem Betreff "Integrationsbeauftragte" nehmen wir Ihr Anliegen gern entgegen und setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.

