Sanierungsgebiete: Gemeinde Steinenbronn

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Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Sanierungsgebiete

Was ist ein Sanierungsgebiet?

Die Förderung betrifft ein abgegrenztes Gebiet, innerhalb dessen einzelne Fördermaßnahmen von einem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept abgeleitet werden. Zentrales Anliegen der Städtebauförderung ist es, die Bürgerinnen und Bürger zu aktivieren sowie die Kräfte und Ideen vor Ort mithilfe flexibler Kooperations- und Managementstrukturen zu bündeln.

In Gebieten der Städtebauförderung kann das sogenannte Sanierungsrecht angewendet werden (§§ 136 ff. BauGB). Dies ist der Fall, wenn sich eine Gemeinde förmlich für eine Festlegung des Sanierungsgebiets entscheidet.

Das Sanierungsgebiet als abgegrenztes Gebiet kann durch Beschluss nach § 142 BauGB förmlich durch Satzung festgelegt werden.

Sanierungsgebiet Ortsmitte III

Welchen Bereich umfasst das Sanierungsgebiet Ortsmitte III?

Das Sanierungsgebiet Ortsmitte III umfasst einen Bereich von ca. 3,27 ha.

Der unten abgebildete Abgrenzungsplan der STEG bildet deutlich ab, welche Gebäude, Anlagen und ähnliches das Entwicklungskonzept „Ortsmitte III“ umfasst.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung gegeben sein?

Formale Voraussetzungen
Es können grundsätzlich nur Erneuerungsvorhaben gefördert werden, die im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen und für deren Durchführung vor Maßnahmenbeginn zwischen Eigentümer und Gemeinde eine „Modernisierungsvereinbarung“ geschlossen wurde.

Inhaltliche Voraussetzungen
Das geplante Vorhaben muss grundsätzlich im Einklang mit den Entwicklungs- und Erneuerungszielen der Gemeinde Steinenbronn stehen. Außerdem muss die geplante Maßnahme den Tatbestand einer umfassenden und nachhaltigen Erneuerung erfüllen – d. h. das Vorhaben muss geeignet sein, umfassend alle wesentlichen Mängel und Missstände des Gebäudes zu beseitigen und den Gebrauchswert des Gebäudes nachhaltig zu erhöhen. Grundsätzlich nicht förderfähig sind punktuelle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie turnusmäßige Unterhaltungsarbeiten und Renovierungen.

Gestalterische Voraussetzungen
Mit Blick auf die Ortsbildgestaltung ist den qualitativen, gestalterischen und städtebaulichen Aspekten in hinreichender Weise Rechnung zu tragen. Frühzeitig vor Maßnahmenbeginn hat deshalb eine Abstimmung des Vorhabens mit der Gemeinde bzw. deren Beauftragten zu erfolgen. Die in diesem Zusammenhang festgelegten konzeptionellen, gestalterischen und städtebaulichen Maßgaben sind ein fester Bestandteil der zwischen Eigentümer und Gemeinde zu schließenden Modernisierungsvereinbarung.

Bürgerbeteiligung an Gestaltung der Ortsmitte III

In verschiedenen Veranstaltungen in den Jahren 2021 und 2025 wurden die Einwohner von Steinenbronn in die mögliche Gestaltung des Sanierungsgebietes involviert. Die Bürger teilten ihre Ideen mit der Gemeindeverwaltung und dem Unternehmen die STEG, wodurch eine Flut an Vorschlägen zusammenkam. Zuletzt wurde eine Bürgerbeteiligung auf dem Dorffest Steinenbronn 2025 durchgeführt. Hierbei ging es im Speziellen um die Projektentwicklung „Stuttgarter Straße 4 bis 6“ und eine damit verbundene, durch die Bürger entwickelte Ideensammlung.

Was konkret in besagtem Gebiet entstehen wird, ist derzeit noch nicht final entschieden, wird aber sobald als möglich unter diesem Punkt auf unserer Webseite veröffentlicht.

Zusammenarbeit mit die STEG Stadtentwicklung GmbH

Wer ist die STEG?
Die STEG Stadtentwicklung GmbH betreut seit ihrer Gründung im Jahr 1961 eine Vielzahl von unterschiedlichsten Projekten. Sie sind eine der größten Stadtentwicklungsgesellschaften Deutschlands, mit Schwerpunkt vorwiegend in Baden-Württemberg und Sachsen.

Über die Jahre entwickelten sie 245 Stadt- und Gemeindeentwicklungskonzepte, betreuen 700 aktive Projekte und sorgen dank ihrer gesamt 120 Mitarbeitenden und deren Fachwissen für die Realisierung von auch komplexesten Projekten.

Die STEG und Steinenbronn
In enger Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung Steinenbronn betreut die STEG auch unser Sanierungsgebiet Ortsmitte III. Aktuell steht besonders die Projektentwicklung „Stuttgarter Straße 4 bis 6“ im Vordergrund.

(Die STEG ist hierbei jedoch mehr als nur Projektentwickler. Sie helfen zum Beispiel auch bei der Klärung wichtiger Fragen und Anliegen, sei es seitens der Gemeinde oder auch aus der Mitte des Gemeinderats.)

Weitere Unterlagen finden Sie hier:

Entwicklung Stuttgarter Straße 4 bis 6: Beteiligungsformate im Zielfindungsprozess

Die Grundstücke Stuttgarter Straße 4 bis 6 sollen einer neuen Bebauung zugeführt werden. Die Grundstücke liegen in der zentralen Ortsmitte von Steinenbronn.

Aufgrund dieser herausragenden Lage wurden drei Beteiligungen über die Zielfindung für die Nutzung und Bebauung der Grundstücke Stuttgarter Straße 4 bis 6 durchgeführt:

  • Verwaltung Gemeinde Steinenbronn
  • Bürgerbeteiligung
  • Gemeinderat

Das Bestandsgebäude der alten Scheune ist mittlerweile abgebrochen. In der Bürgerbeteiligung wurde teilweise der Erhalt der Scheune angeregt.   Dieser Anregung wurde nicht gefolgt, da aufgrund der begrenzten Grundstücksgröße eine Neubebauung von der Gemeinde Steinenbronn gewünscht wird.

Die zusammengefassten Ergebnisse nach durchgeführter Beteiligung des Gemeinderates, der die Ergebnisse aus Bürger- und Verwaltungsbeteiligung kennt, sind hier aufgeführt.

Protokoll des Bürgerbeteiligungsprozesses (PDF-Datei)

In allen Beteiligungsprozessen mit Verwaltung, Bürgerschaft und Gemeinderat wurden keine öffentlichen Gebäudenutzungen priorisiert.

Das Gebäude soll gewerbliche/gastronomische/Einzelhandelsnutzungen aufweisen. Die Notwendigkeit einer Tiefgarage zur Unterbringung der Stellplätze wird ganz eindeutig gesehen.

Die Umsetzung des Fußweges soll weiter geprüft werden. Wenn dieser möglich ist, so soll er auch umgesetzt werden.

Die Verbindung und einheitliche Planung des Projektgrundstücks mit einem verkehrsberuhigten Straßenbereich der Stuttgarter Straße soll umgesetzt werden.

Eine Freiraum- / Platzgestaltung auf dem Grundstück soll im Rahmen der begrenzten Grundstücksgröße berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, diese unter Berücksichtigung einer möglichen EG-Nutzung (ggf. Gastronomie), der Entwicklung der Stuttgarter Straße und einem eventuellen Fußweg zu entwickeln.

Bevor eine Planung angestoßen wird, sollte Klarheit in Bezug auf die Umsetzbarkeit des Fußwegs herrschen.

Aufgrund der sich abzeichnenden fehlenden öffentlichen Nutzung des zukünftigen Gebäudes kann das Grundstück sehr frei an Investoren vergeben werden.