Behördenwegweiser
Bürgeramt/Standesamt
Kontakt
Telefon (0 71 57) 12 91-0
Fax (0 71 57) 12 91 17
E-Mail info@steinenbronn.de
Internet
http://www.steinenbronn.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Mo-Fr 08:00 - 12:00 Uhr; Die 15:00 - 18:00 Uhr (Mittwoch geschlossen)
Persönlicher Kontakt
Frau Andrea Dobler
Bürgeramt, Standesamt, Gewerbeangelegenheiten
Raum 001
Frau Andrea Weigl
Bürgeramt, Standesamt, Gewerbeangelegenheiten
Raum 002
Frau Sandra Sachse
Bürgeramt, Telefonzentrale
Raum 004
N. N.
Bürgeramt, Friedhofswesen, Marktwesen
Telefon (0 71 57) 12 91 21
Fax (0 71 57) 12 91 17
Raum 003
Übergeordnete Dienststellen
OrdnungsamtLeistungen
- Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen
- Adressbuch - Eintrag sperren lassen
- Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
- Fischereischein beantragen
- Führungszeugnis (einfach) beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerberegister - Auskunft beantragen
- Kinderreisepass erstmalig beantragen
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Melderegister - Auskunftssperre beantragen
- Namen nach der Scheidung ändern
- Personalausweis - Adresse ändern lassen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen
- Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen
- Reisepass - bei Wechsel des Wohnortes ändern
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
- Sperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragen
- Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz anmelden
Formulare und Onlinedienste
-
KM-Meldeportal
Vielfachanfragende ("Power-User"), Behörden und Polizeidienststellen können den neuen zentralen, landesweiten Onlinedienst zum Melderegister nutzen. Später sollen darüber auch Einzelabfragen möglich sein. - Online-Portal des Bundesamts für Justiz
- wenn Sie einem anderen eine Wohnung zur Nutzung überlassen: Wohnungsgeberbestätigung (PDF)