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Übersicht über die wichtigsten Beitrags-, Gebühren- und Steuersätze

Weitere Informationen erhalten Sie bei

Frau Rebecca Wein
Fachbedienstete für das Finanzwesen

Telefon: 07157 1291-30
Telefax: 07157 1291-17
Mail: rebecca.wein@steinenbronn.de

Vergnügungssteuersatzung

Erschließungsbeitragssatzung

95 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes nach maßgeglichen Geschossflächen x GFL

Gewerbesteuer

360 v. H. der Steuermessbeträge

Grundsteuer

Grundsteuer A: 360  v. H. der Steuermessbeträge
Grundsteuer B: 360  v. H. der Steuermessbeträge

Hundesteuer

Anzahl Hunde Gebühren
1. Hund 132,00 €
2. Hund + jeder weitere Hund 264,00 €
Zwingersteuer bei 5 Hunden 264,00 €
Zwingersteuer ab 5 Hunden 264,00 €
Anzahl Kampfhunde Gebühr
1. Kampfhund 792,00 €
jeder weitere Hund 1.584,00 €

Kinderbetreuungsangebote (Kindergartenbeitrag, Kinderkrippenbeiträge, Schulkindbetreuungsbeiträge)

Förderung von Kleinkindern unter 3 Jahre in der Tagespflege

Weihnachtsmarktgebühren

Anpassung der Weihnachtsmarktgebühren
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.10.2017 eine Anpassung der Weihnachtsmarktgebühren beschlossen.
Folgende Gebühren gelten ab dem Weihnachtsmarkt 2017 (74,8 KiB).

Abwassersatzung

2023

SATZUNG zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) (1,002 MiB)

Abwassergebühren:
- Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,94 €/m³
- Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,40 €/m²

Abwasserbeitrag:10,85 €/qm Geschossfläche

2024

SATZUNG zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) (1005,9 KiB)

Abwassergebühren:
- Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,53 €/m³
- Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,36 €/m²

Abwasserbeitrag:10,85 €/qm Geschossfläche

Wasserversorgungssatzung

2023

SATZUNG zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) (940,9 KiB)

Verbrauchsgebühr: 1,94 € pro m³
Wasserversorgungsbeitrag: 6,51 €/qm Geschoßfläche

Messgebühr:
wird nach der Zählergröße gestaffelt. Diese beträgt bei Wasserzähler mit einer Nenngröße vom Nenndurchfluss (QN)

cbm / h = € / Monat

bis 6 0,67
bis 10 0,72
bis 15 1,56
bis 25 9,30
bis 40 11,53
bis 60 15,21

2024

SATZUNG zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) (935,2 KiB)

Verbrauchsgebühr: 1,90 € pro m³
Wasserversorgungsbeitrag: 6,51 €/qm Geschoßfläche

Messgebühr:
wird nach der Zählergröße gestaffelt, diese beträgt bei Wasserzähler mit einer Nenngröße vom Nenndurchfluss (QN)

cbm / h = € / Monat

bis 6 0,67
bis 10 0,72
bis 15 1,56
bis 25 9,30
bis 40 11,53
bis 60 15,21

Entsorgungssatzung

2023

SATZUNG zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) (1008 KiB)

Abfuhrgebühren:

bis 3 m³
-Kleinkläranlagen 149,40 €/m³
-geschlossene Gruben 94,25 €/m³

ab 3 m³
-Kleinkläranlagen 86,35 €/m³
-geschlossene Gruben 31,20 €/m³

2024

SATZUNG zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) (999,1 KiB)

Abfuhrgebühren:

bis 3 m³
-Kleinkläranlagen 157,15 €/m³
-geschlossene Gruben 94,85 €/m³

ab 3 m³
-Kleinkläranlagen 94,10 €/m³
-geschlossene Gruben 31,75 €/m³

Gebührenordnung für die Benutzung des Bürgerhaus, der Sandäckerhalle und der Grundschule

Hier (168,4 KiB) können Sie sich die Gebührenordnung für die Benutzung des Bürgerhauses, der Räume und der Turnhalle der Grunschule sowie der Sandäckerhalle samt
Außensportanlagen ansehen.