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Was bedeutet Integration

In einem allgemeinen Verständnis bedeutet Integration die Eingliederung in ein Ganzes, die Herstellung einer Einheit aus einzelnen Elementen oder die Fähigkeit einer Einheit, den Zusammenhalt der Teilelemente auf Grundlage gemeinsamer Werte und Normen zu erhalten.

Quelle: Integration in Deutschland – Bundesausländerbeauftragte
http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/integration.html

Interkulturelle Arbeit / Flüchtlinge

Integrationsbüro

Carol-Lyn Lloyd-Pippich   
Integrationsbeauftragte                         
Rathaus Steinenbronn                                                              
Stuttgarter Straße 5                                                                  
71144 Steinenbronn                                                                 
                                               
Mobil: 0152/09434179                                                            
carol-lyn.lloyd-pippich@steinenbronn.de

Tatjana Sklokina
Integrationsmanagerin
Landratsamt Böblingen
Amt für Migration und Flüchtlinge

mobil: 0173 1857940
t.sklokina@lrabb.de
www.landkreis-boeblingen.de

Sprechzeiten:

Dienstag:      08:00 bis 11:30 Uhr / 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 11:30 Uhr / 14:00 bis 18:00 Uhr

Bei Gesprächsbedarf bitten wir um die Vereinbarung eines Termins.

Aufgaben

  • Sozialbetreuung,
  • Ehrenamtliche Unterstützung,
  • Aufbau und Pflege von Netzwerk,
  • Führung der Flüchtlinge durch Zivilgesellschaftliche Strukturen.

Aktuelles

  • Projekte ggf. Angebote des Asylkreis
  • Termine (Aktivitäten, Veranstaltungen)
  • Café International: Das nächste Café International ist am 22.03.2020, 15 - 17 Uhr, im ev. Gemeindehaus

Nützliche Informationen

Wichtige Formulare/Anträge

Aktuelle Berichte

Demnächst verfügbar

Für Steinenbronn suchen Wir

Mieten und Wohnen

Flüchtlinge benötigen dringend Wohnungen. Nachdem diese den Anerkennungsbescheid erhalten haben, müssen sie baldmöglichst aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte) ausziehen. Auch Obdachlose in der Gemeinde brauchen ein neues Zuhause.
Die Integrationsbeauftragte der Gemeinde Steinenbronn hilft zusammen mit den ehrenamtlichen Helferkreis vor Ort bei der Wohnungsvermittlung.
Nachfolgende Ausführungen gelten im Gemeindegebiet Steinenbronn:

•Es gelten die ortsüblichen Mieten.

•Die geschlossenen Mietverträge sowie die Mieter liegen nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde

•Sollten Sie in Betracht ziehen Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge oder Obdachlose zu vermieten, ist es wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom Jobcenter prüfen lassen

•Die Mietkaution kann vom Jobcenter übernommen werden, sofern die Wohnung angemessen ist. Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl, der Gesamtfläche, des Heizenergieträgers und der Region. (siehe Informationen zu den Mietobergrenzen)

•Für Mietangebote außerhalb der Angemessenheitsgrenze übernimmt das Jobcenter die Kaution grundsätzlich nicht.

Archiv

2018

  • Gartenprojekt in der Anschlussunterbringung
  • Veranstaltungsabende Mieter-Führerschein im Rathaus Steinenbronn
  • Eine Vernissage des Künstlers M. Saedi (initiiert durch das Café International)  
  • Einsatz bei der "Markungsputzete" der Gemeinde

Feedback

haben Sie Anmerkungen, Wünsche oder Vorschläge, oder möchten Sie mitwirken, ihr Verein für Flüchtlinge vorstellen, Termine bekannt geben oder Sonstiges dann melden Sie sich bei uns unter Info@steinenbronn.de Betreff: Integrationsbeauftragte / Ihr Anliegen. wir setzen uns mit ihnen in Verbindung.